Politik

Anschlag: 16-Jähriger wieder freigelassen

Ein 16-Jähriger, der ursprünglich im Verdacht stand, am Terroranschlag vom 2. November beteiligt gewesen zu sein, ist Dienstagnachmittag laut einem Zeitungsbericht aus der U-Haft entlassen worden.

Das Oberlandesgericht Wien gab einer Haftbeschwerde statt. Der Verdacht habe sich „auch aus polizeilicher Sicht“ nicht bestätigt bzw. konkretisiert, berichtet die „Presse“ (Mittwoch-Ausgabe). Der Jugendliche muss nun eine Reihe von Deradikalisierungsauflagen erfüllen.

Handy konnte nicht entsperrt werden

Dem Verfassungsschutz ist es, selbst mit Hilfe von Europol, nicht gelungen, den Handycode des jungen Kosovoalbaners zu knacken. Er selbst war laut „Presse“ nicht zur Kooperation bereit und bei den Vernehmungen stets schweigsam. Aber „trotz des bislang nicht entsperrten Telefons“ – wie es im Beschluss des Drei-Richter-Senats des OLG heißt – habe sich der Verdacht, er sei am Wiener Terroranschlag beteiligt gewesen, nicht erhärtet.

Engmaschiges Deradikalisierungsprogramm

Da jedoch weiterhin der Verdacht besteht, dass er IS-Mitglied ist (wofür fünf Jahre Haft drohen), wurde ihm ein engmaschiges Deradikalisierungsprogramm auferlegt: Der 16-Jährige muss bei seinen Eltern wohnen, darf seinen Bruder nur in Beisein von Betreuern der für Deradikalisierungsprogramme zuständigen Vereine Neustart oder Derad bzw. der Betragsstelle Extremismus treffen.

Er darf nur in Derad-Begleitung in Moscheen gehen und muss regelmäßig Termine mit Derad oder Neustart wahrnehmen. Zu den Eltern hält das OLG in seinem Beschluss fest: „Die Beratungsstelle Extremismus bestätigt den allseitigen Eindruck, dass die Eltern des Jugendlichen gefestigt wirkende liberale Haltungen vertreten, in ihrem eigenen religiösen Zugang unauffällig sind, die Tendenzen der Radikalisierung ihrer Söhne strikt ablehnen und kooperativ und willens erscheinen, jede Unterstützung anzunehmen, um deratigem Gedankengut des Beschuldigten entgegenzusteuern.“