Politik

Volksanwaltschaft ortete 240 Missstände

Letztes Jahr haben sich 1.081 Wienerinnen und Wiener bei der Volksanwaltschaft über die Verwaltung in der Stadt beschwert, zeigt der neue Jahresbericht. In rund 240 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Wiener Landesverwaltung fest.

Die meisten Beschwerden gab es über Mindestsicherung und Jugendwohlfahrt. Das geht aus dem Wien-Bericht 2020 hervor, den die Einrichtung am Mittwoch dem Landtag übermittelte. Insgesamt wandten sich im vergangenen Jahr 1.081 Wienerinnen und Wiener an die Volksanwaltschaft, weil sie sich von der Verwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten, hieß es dazu in einer Aussendung.

Volksanwaltschaft ortete 240 Missstände in Wien

Letztes Jahr haben sich 1.081 Wienerinnen und Wiener bei der Volksanwaltschaft über die Verwaltung in der Stadt beschwert, zeigt der neue Jahresbericht. In rund 240 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Wiener Landesverwaltung fest.

Staatsbürgerschaft, Wählerevidenz, Straßenpolizei

In 22 Prozent der Fälle wurden tatsächlich Kritikpunkte erkannt. Inhaltlich betrafen die meisten Beschwerden Fragen der Jugendwohlfahrt und der Mindestsicherung (320 Beschwerden bzw. 30 Prozent): zum einen über eine zu lange Bearbeitungszeit, zum anderen über die Höhe, etwa wenn bei der Berechnung ein Kind nicht berücksichtigt worden ist.

Weitere häufig beanstandete Probleme betrafen die Bereiche Staatsbürgerschaft, Wählerevidenz und Straßenpolizei (269, rund 25 Prozent). Wendet sich die Volksanwaltschaft damit an die Behörde, gibt es in den meisten Fällen eine Lösung. Die einzelnen Themen des Berichts sollen mit den Abgeordneten noch vor dem Sommer diskutiert werden, sagte die Volksanwaltschaft.

Kritik an Regelung zur Mindestsicherung

In Sachen Mindestsicherung wird im Bericht festgehalten, dass Wien der Verpflichtung, ein dem Bundesgesetz entsprechendes Ausführungsgesetz zu erlassen, noch nicht nachgekommen ist – anders als andere Bundesländer. „Es ist unbestreitbar, dass das WMG (Wiener Mindestsicherungsgesetz, Anm.) in jenen Bereichen, in denen es den grundsatzgesetzlichen Vorgaben immer noch nicht entspricht, seit 1. Jänner 2020 verfassungswidrig ist“, wird betont.

Dies sei in „rechtsstaatlicher Hinsicht mehr als bedenklich, wenn in Teilen verfassungswidrige Gesetze in Geltung stehen“, heißt es im Bericht. Die Volksanwaltschaft sah es als dringend nötig an, so rasch wie möglich Rechtssicherheit durch Schaffung einer „verfassungskonformen Rechtslage“ zu schaffen.

Opposition: „Offener Verfassungsbruch “

Die Opposition nahm dies zum Anlass für Kritik. Die Stadtregierung müsse die Kritik der Volksanwaltschaft ernst nehmen und alle Missstände in der Verwaltung beseitigen, sagten ÖVP-Klubobmann Markus Wölbitsch und Sozialsprecherin Ingrid Korosec am Mittwoch in einer Aussendung. „Beginnen sollte die Stadtregierung hier gleich beim noch immer bestehenden offenen Verfassungsbruch zum Wiener Mindestsicherungsgesetz.“ Denn die Volksanwaltschaft halte in ihrem Bericht klar fest, dass „das Wiener Mindestsicherungsgesetz in jenen Bereichen, in denen es den grundsatzgesetzlichen Vorgaben immer noch nicht entspricht, seit 1. Jänner 2020 verfassungswidrig ist“.

Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp konstatierte: „Deutlicher geht’s nicht: Das Mindestsicherungsmodell, an dem die Rathaussozialisten sich mit Händen und Füßen festkrallen, ist gescheitert und illegitim.“ Es brauche daher „dringend die Umsetzung der sogenannten ‚Mindessischerung-Neu‘ in Wien, so wie es von der ehemaligen Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde.“