Karl-Heinz Grasser vor Gericht im August 2020
APA/Roland Schlager
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Chronik

Klage von Grasser gegen Klien gescheitert

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist mit einer Klage gegen den Satiriker Peter Klien gescheitert. Grasser sah durch ein Facebook-Posting von Klien seine Unschuldsvermutung verletzt. Nun entschied jedoch auch die zweite Instanz für Klien.

Das Wiener Landesgericht für Strafsachen und in zweiter Instanz das Oberlandesgericht (OLG) Wien entschieden, dass Kliens Posting nicht als Tatsachenfeststellung, sondern als Satire zu qualifizieren sei. „Ganz Österreich wartet heute darauf, eingesperrt zu werden. Ein Tag wie jeder andere für Karl-Heinz Grasser“, schrieb der Host der derzeit ausgesetzten ORF-Late-Night-Satiresendung „Gute Nacht Österreich“ Ende Oktober 2020 auf Facebook. Grasser klagte daraufhin nach Paragraf 7b des Mediengesetzes, in dem es um den Schutz der Unschuldsvermutung geht.

Für Klien „satirischer Ritterschlag“

Die erste Instanz entschied, dass das Posting in seinem Kontext zu sehen sei. Es handle sich um keine Tatsachenfeststellung, sondern um Satire. Grasser legte dagegen Beschwerde ein. Dieser wurde vom OLG Wien nicht Folge gegeben. „Ich bin froh, dass die Justiz zwischen einer Faktenaussage und einem satirischen Posting unterscheiden kann“, sagte Klien gegenüber der APA. Er sieht die Angelegenheit als „satirischen Ritterschlag“.

Für Grasser-Anwalt Manfred Ainedter ist die Entscheidung „völlig unverständlich“. „Es beweist ein Mal mehr, dass Grasser in der österreichischen Medienlandschaft offiziell Freiwild ist“, sagte der langjährige Rechtsvertreter des Ex-Finanzministers gegenüber der APA.