Coronatest leicht zu fälschen
ORF Vorarlberg
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Coronavirus

Hohe Strafen bei CoV-Testfälschungen

Die „3-G-Regel“ – geimpft, getestet oder genesen – soll das öffentliche Leben wieder möglich machen und die CoV-Infektionen auf ein Minimum reduzieren. Entsprechend hoch sind die Strafen, wenn man es mit diesen Vorgaben nicht so genau nimmt.

Sollte jemand ein gefälschtes Testergebnis oder einen gefälschten Impfpass vorweisen und dabei erwischt werden, ist das alles andere als ein Kavaliersdelikt, warnen Experten. Es handelt sich dabei um eine Urkundenfälschung, die laut Polizei mit bis zu einem Jahr Haft oder bis zu 720 Tagessätzen geahndet wird.

Wirt darf Ausweis verlangen

Auch das Vorweisen gültiger Testergebnisse oder Impfpässe, die aber von einer anderen Person stammen, ist selbstverständlich unzulässig. Hegt der Wirt Zweifel, dann ist er laut Gesundheitsministerium übrigens berechtigt, einen Ausweis zu verlangen, damit ausgeschlossen werden kann, dass jemand das Testergebnis eines anderen vorlegt.

Dieses Vorgehen ist vergleichbar mit den Jugendschutzbestimmungen, heißt es aus dem Ministerium. Der Wirt darf an unter 16-Jährige keinen Alkohol ausschenken. Vermutet er, dass sein Gast jünger ist, dann darf er einen Ausweis verlangen.

Verweigert der Gast den Ausweis herzuzeigen, dann muss der Wirt ihm den Zutritt zu seinem Lokal verwehren. Tut der Wirt das nicht und wird angezeigt, dann muss er mit einer Strafe von bis zu 3.600 Euro rechnen, heißt es beim Magistrat der Stadt Wien. Die Strafe droht dem Wirt auch, wenn er es überhaupt unterlässt, seine Gäste beim Eintritt auf die Erfüllung der „3-G-Regel“ zu kontrollieren.