Absonderungsbescheid der Wiener Gesundheitsbehörde
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Coronavirus

Geimpfte müssen nicht mehr in Quarantäne

Die CoV-Impfung bringt auch Erleichterungen bei den Quarantäneregeln. Geimpfte werden in Wien nun automatisch als Kontaktpersonen der Kategorie zwei eingestuft und müssen nicht mehr in Quarantäne. Allerdings gilt eine FFP2-Maskenpflicht auch im Freien.

14 Tage in Quarantäne muss man normalerweise, wenn man engen Kontakt mit einer infizierten Person gehabt hat. Ersparen kann man sich das mit einer „gültigen“ Impfung, erklärt Ursula Karnthaler vom Gesundheitsdienst der Stadt (MA 15) gegenüber Radio Wien: „Das bedeutet, eine Impfung, bei der man von einem Schutz ausgehen kann: Das ist ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung.“

Zunächst gelten die Erleichterungen bis zur Zweitimpfung, falls eine vorgesehen ist, und danach weitere sechs Monate. Bei einteiligen Impfungen gelten die Erleichterungen ab dem 22. Tag bis sechs Monate nach der Impfung. Beim „Grünen Pass“ haben die Impfungen eine Gültigkeit bis zu neun Monate – hier ist die Regelung also etwas strenger.

FFP2-Maskenpflicht außerhalb des privaten Wohnbereichs

Unnötige Kontakte solle man zwar auch als Kontaktperson der Kategorie zwei einschränken, so Karnthaler, aber: „Das ganz normale Leben kann ich führen wie auch sonst.“ Allerdings muss dabei außerhalb des privaten Wohnbereichs eine FFP2-Maske getragen werden: „Wenn ich natürlich allein im Wald spazieren gehe, brauch ich sie nicht aufsetzen – aber überall dort, wo ich mit anderen Personen zusammenkommen könnte, ist eine FFP2-Maske zu tragen.“ Das gelte auch im Freien, also etwa auf Gehsteigen.

Beschränkungen bei sensiblen Berufen

Grundsätzlich wäre es für die Gesundheitsbehörde möglich, für Kontaktpersonen der Kategorie zwei eine „Verkehrsbeschränkung“ zu erlassen. Damit könnte beispielsweise der Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen und Versammlungsorten verboten werden, oder auch die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel. Das werde in Wien jedoch nicht gemacht, sagt die Covid-19-Projektleiterin des Gesundheitsdienstes.

Weitere Beschränkungen könne es aber etwa bei besonders sensiblen Berufen geben: „Im Bereich von Spitälern gilt zum Beispiel, dass Sie täglich getestet werden, um zu verhindern, dass hier eine Infektion übersehen wird.“ Grundsätzlich gelten die Einschränkungen, wie die FFP2-Maskenpflicht, für 14 Tage. Am zehnten Tag kann man sich mittels PCR-Test davon „freitesten“.

Kurzquarantäne bei positivem Test

Das „Freitesten“ ist freiwillig – Pflicht ist hingegen ein Test nach Bekanntwerden, dass man Kontaktperson ist. Hier gibt keine Ausnahme für Geimpfte. Empfohlen wird in Wien ein PCR-Test. Was passiert, wenn ein Test positiv ausfällt? Dann gibt es eine Art Kurzquarantäne. Man wisse, dass Geimpfte oft nur kurzfristig vom Virus besiedelt seien, erklärt Karnthaler. Mit einem zweiten Test wird nach 48 Stunden kontrolliert, ob die Viruslast noch ansteigt. Liegt der sogenannte Ct-Wert dann bereits über 30, wird die Quarantäne beendet. Dieser Wert gilt als Richtwert, dass jemand nicht mehr ansteckend ist.

Erleichterungen gelten auch für Genesene

Alle Quarantäneerleichterungen gelten in Wien übrigens auch für Genesene, also für Menschen, die bereits eine Coronavirus-Infektion hinter sich haben – und zwar bis sechs Monate nach dem labordiagnostischen Erstnachweis. Bei Genesenen, die auch geimpft sind, gelten die Erleichterungen zudem bis sechs Monate nach der einmaligen Impfung. Diese Regelungen sind laut MA 15 in Wien bereits seit mehreren Wochen in Kraft. Sie beruhen auf Empfehlungen des Gesundheitsministeriums.

Diese Empfehlungen dürften jedoch noch nicht alle Bundesländer umgesetzt haben. Auf der Internetseite des Landes Niederösterreichs wird beispielsweise erklärt, dass man auch geimpft weiterhin in Quarantäne müsse, denn: „Es liegen noch nicht ausreichend Studienergebnisse darüber vor, ob bzw. inwiefern die Impfung auch die Weitergabe der Infektion beeinflusst. Daher müssen sämtliche Schutzmaßnahmen auch von geimpften Personen eingehalten werden.“

Für Karnthaler ist es eine Frage der Abwägung. „Es gibt natürlich nie das Null-Prozent-Risiko.“ Aber man wisse, dass Genesene und Geimpfte „ein sehr, sehr viel geringeres Risiko“ hätten, zu erkranken und die Infektion weiterzugeben. Zudem sei auch ein negativer CoV-Test keine Garantie, dass man in den nächsten 48 oder 72 Stunden niemanden anstecken könne. Die Schutzmaßnamen würden aber insgesamt zu einer wesentlich sichereren Situation beitragen.