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ORF.at/Christian Öser
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Chronik

Neun IS-Kämpfer verloren Staatsbürgerschaft

Insgesamt hat die Stadt 17 Verfahren eingeleitet, um mutmaßlichen IS-Kämpfern die österreichische Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Bisher haben sie neun Personen rechtskräftig verloren. Für die Stadt ist die Sache nun so gut wie erledigt.

Schon Anfang 2018 wurde einem mutmaßlichen Jihadisten die österreichische Staatsbürgerschaft in Wien entzogen. Seitdem kam es immer wieder zu Verfahren durch die zuständige MA 35. Insgesamt leitete die Behörde 17 Verfahren ein. „In neun Fällen wurde die Staatsbürgerschaft rechtskräftig entzogen“, sagte eine Sprecherin der MA 35 auf Anfrage von Radio Wien.

In zwei der 17 Fälle ist noch das Verwaltungsgericht am Zug. Laut einer Gerichtssprecherin werden wahrscheinlich noch im Sommer die Verhandlungen in Abwesenheit der betroffenen Männer stattfinden. „Sie werden von einem sogenannten Abwesenheitskurator vertreten“, so die Sprecherin.

Verdacht, dass Betroffene tot sind

Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts gibt es bereits im Fall von Azad G., der mehrmals für Schlagzeilen gesorgt hatte: Er kehrte von Syrien nach Wien zurück, um sich eine Schussverletzung mehrfach ambulant behandeln zu lassen. Während dieses Fronturlaubes bezog er auch Mindestsicherung. Dann reiste er wieder nach Syrien. Das Verwaltungsgericht hatte den Bescheid der MA 35 im Vorjahr aufgehoben, da Azad G. ansonsten staatenlos geworden wäre.

In fünf Fällen laufen die Entziehungsverfahren bei der MA 35 noch. Allerdings geht die Behörde davon aus, dass die Männer nicht mehr am Leben sind und der Entzug der Staatsbürgerschaft damit hinfällig ist.

Niemand darf staatenlos werden

Grundsätzlich ist Österreich rechtlich verpflichtet, seine eigenen Staatsbürger zurückzunehmen. Allerdings: Sobald jemand in den Militärdienst eines fremden Landes eintritt oder einer organisierten bewaffneten Gruppe beitritt, kann ein Verfahren auf Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft eingeleitet werden. Es darf dadurch aber niemand staatenlos werden. Kommt es zum Entzug der Staatsbürgerschaft, darf der Betroffene laut MA 35 nicht mehr nach Österreich einreisen.

Laut dem Verfassungsschutzbericht für 2019, der im Vorjahr präsentiert worden ist, dürften sich Ende 2019 noch 102 Jihad-Reisende im Kriegsgebiet befunden haben. Ende 2018 waren es 107 gewesen. Der Verfassungsschutzbericht für 2020 liegt noch nicht vor.