Radfahrer und Joggerin auf der Donauinsel
ORF.at/Zita Klimek
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Verkehr

StVO gilt: Rechtsvorrang auf der Donauinsel

Immer wieder kommt es auf der Wiener Donauinsel zu brenzligen Situationen zwischen Fußgängern und Radfahrern. Vor allem an Wochenenden strömen Tausende in das Naherholungsgebiet. Wichtig zu wissen: Es gilt die Straßenverkehrsordnung und damit etwa Rechtsvorrang.

32 Verkehrsunfälle mit Personenschaden gibt die Verkehrsunfallkarte der Statistik Austria für das Jahr 2020 aus. Bei der großen Mehrheit (27) ging es um Unfälle zwischen Radfahrerinnen und -fahrern. In fünf Unfälle waren Fußgängerinnen und Fußgänger involviert. Der Wiener Polizei ist derzeit keine Zunahme bei den Konflikten bekannt und auch die Mobilitätsagentur der Stadt Wien hat keine Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern erhalten.

Gehen auf der Straße

Generell gilt auf der Donauinsel die Straßenverkehrsordnung (StVO). Kraftfahrzeuge sind nur aufgrund eines Fahrverbots nicht gestattet, aber bei den „Gehwegen“ handelt es sich eigentlich um ganz normale Straßen, sagt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer. Damit gelten auch alle Regeln, die die StVO vorschreibt: Radfahren ist nur auf der rechten Straßenseite erlaubt. Zudem ist das Nebeneinanderfahren verboten, außer es handelt sich um eine Trainingsfahrt mit Rennrädern. Außerdem gilt Rechtsvorrang.

Die Verkehrsordnung gilt aber genauso für die Fußgängerinnen und Fußgänger. Sie müssen auf dem linken oder rechten äußeren Rand der Fahrbahn gehen und dürfen ebenfalls keine „Trauben“ bilden, wie Hoffer ausführte. Sie sind außerdem nicht automatisch im Recht, wenn es zu einem Unfall kommt, erklärt der Jurist, da sie auf einer Straße unterwegs sind und nicht etwa auf einem Gehweg.

Rad- und Schifahren nur mit Vorsicht

Die Polizei sagte, dass sie vor allem in den Sommermonaten täglich mit Fahrradstreifen auf der Donauinsel unterwegs ist. „Die Wiener Polizei setzt in regelmäßigen Abständen Schwerpunkte an Örtlichkeiten, an denen es aufgrund der Lage zu Gefahrensituationen kommen kann“, sagte ein Sprecher gegenüber wien.ORF.at. Aufgrund des starken Zustroms komme es aber manchmal zu engen Situationen.

Vorsicht ist bei Kindern geboten, sagte Hoffer. Diese sind ja vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Er empfiehlt Radfahrerinnen und Radfahrern auf Gefahrensicht zu fahren, wenn Kinder am Straßenrand gehen, und das Tempo zu reduzieren. Ein langsameres Tempo schreibt auch eine Verordnung der Stadt Wien vor: „Radfahren, Rodeln, Schifahren sowie die Benützung von Sportgeräten mit Rollen (z.B. Skateboards, Langlaufschier auf Rollen u.dgl.) hat so zu erfolgen, dass weder Personen gefährdet noch Sachen beschädigt werden“, heißt es in der „Donauinselverordnung“ aus 2013.