Symbol für Babyelefant und einen Meter Abstand
APA/EXPA/JOHANN GRODER
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Coronavirus

Neue CoV-Regeln: Der Babyelefant ist zurück

Seit Donnerstag gelten weitere Öffnungsschritte aus dem CoV-Lockdown. So werden etwa Abstandsregeln neu definiert und die Sperrstunde für Lokale nach hinten geschoben. Die nächsten Öffnungen sind für 1. Juli angekündigt.

Mit den stark rückläufigen Infektionszahlen und dem schnellen Vorankommen beim Impfen steht laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) den Öffnungsschritten nichts mehr im Weg. Mit 10. Juni kehrt der Babyelefant wieder zurück. Der Mindestabstand im öffentlichen Raum wird von zwei auf einen Meter reduziert.

Außerdem wird die Sperrstunde um zwei Stunden nach hinten, also auf Mitternacht, verlegt. Auch die Zahl der Menschen, die in einem Gastronomiebetrieb an einem Tisch sitzen dürfen, ändert sich. Im Freien, also zum Beispiel in einem Gastgarten, dürfen nun 16 Personen plus Kinder aus verschiedenen Haushalten zusammenkommen. In einem Lokal sind es nun acht Personen plus Kinder.

Zehn statt 20 Quadratmeter, keine Maske im Freien

Geschäfte, Museen, Sport und Freizeitbetriebe sowie Lokale dürfen wieder mehr Kunden oder Gäste in ihre Geschäftslokale lassen. Es fällt die Bestimmung mit den 20 Quadratmetern pro Person, sie wird auf zehn reduziert.

Im Freien fällt die Maskenpflicht komplett. Anfeuerungsrufe für ein Fußballteam und Torjubel werden also nicht mehr nur gedämpft zu hören sein. Bis zu 3.000 Besucherinnen und Besucher sind bei Freiluftveranstaltungen, wie etwa einem Fußballmatch, erlaubt. Bei Indoor-Veranstaltungen wie etwa einem Theaterstück oder einem Konzert sind bis zu 1.500 Pesonen möglich.

Auch größere Veranstaltungen sind wieder möglich, ohne Sitzplätze bis zu 50 Personen, was etwa eine mittelgroße Hochzeit möglich macht. Lockerungen gibt es auch beim Reisen, so ist etwa die sogenannte „Pre Travel Clearance“ nur noch bei der Einreise aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten notwendig.

3-G-Regel bleibt aufrecht

Unverändert aufrecht bleibt aber die 3-G-Regel. Sie gilt wie bisher außer im Handel und den Museen. Man kommt nur in ein Lokal, in eine Veranstaltung oder zu einem Dienstleister, wenn man getestet oder geimpft oder genesen ist. Diese Regelung soll nach den jüngsten Ankündigungen auch über den Sommer gültig bleiben.

Es sind große Schritte, aber es wäre noch mehr möglich. Besonders die Nachtgastronomie, also Discotheken, Clubs und Bars, fordern immer öfter eine generelle Öffnung. Doch die politischen Entscheidungsträger sind vorsichtig. Auch wenn die Impfrate steigt, es gibt noch viele, die nicht geimpft sind. Trotzdem sind die nächsten Öffnungsschritte bereits für 1. Juli angekündigt. Sie könnten die Abschaffung der Sperrstunde oder der Abstandsregel mit sich bringen. Ob damit eine generelle Öffnung der Nachtgastronomie verbunden sein könnte, soll erst in der nächsten Woche entschieden werden.