Ein Ninja-Pass, der Testpass für die Schultests
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Coronavirus

Kein Eintritt mit „Ninja-Pass“ an Sonntagen

Mit dem „Ninja-Pass“ können Schülerinnen und Schüler ins Schwimmbad, Lokal oder Kino. Dreimal pro Woche wird mit Nasenbohrtest getestet, der dann für 48 Stunden gültig ist. Für den Sonntag braucht es einen eigenen Test.

Immer montags, mittwochs und freitags werden Jugendliche und Kinder ab zehn Jahren an den Wiener Schulen auf das Coronavirus getestet. Ist der Test negativ, gibt es einen Sticker für den „Ninja-Pass“. Dieser gilt dann als Eintrittstest für die Gastronomie, Schwimmbäder oder das Kino.

Allerdings können die Schülerinnen und Schüler den Pass nur von Montag bis Samstag nutzen. Da die Nasenbohrtests nur 48 Stunden lang gültig sind, verfällt die Gültigkeit am Sonntagmorgen. Für den Sonntag braucht es also einen eigenen Test. Mit dem „Ninja-Pass“ allein darf man am Sonntag nicht rein, bestätigen die städtischen Bäder gegenüber Radio Wien.

Kein Zutritt ohne Test

Unter zehn Jahren brauchen die Kinder für den Zutritt in Schwimmbäder oder Lokale keinen gültigen Test. Da in Bädern jüngere Kinder ohne Begleitperson keinen Zutritt haben, werde das Alter ohnehin kontrolliert. Eigene Testmöglichkeiten bei den Bädern gibt es derzeit nicht. Auch für den Sommer sind Eintrittstests an Ort und Stelle nicht geplant.

Kinder und Jugendliche müssen also am Samstag oder Sonntag einen Schnelltest in einer von neun Wiener Teststraßen, in der Apotheke oder zuhause machen. Der Selbsttest für zuhause muss online registriert werden. Auch die PCR-Tests von einer der zehn Gurgelboxen in Wien oder von „Alles gurgelt“ sind gültig. Diese sollten am Freitag oder Samstag in der Früh abgegeben werden, damit das Ergebnis rechtzeitig da ist.

Lockerung für Nachweispflicht bei Kindern

Ab Juli soll es für Kinder unter zwölf Jahren keine Testpflicht mehr geben. Ältere Kinder und Jugendliche müssen aber auch im Sommer einen Test vorweisen. Die 3-G-Regel („getestet, geimpft, genesen“) für Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Sportstätten bleibt im Sommer aufrecht.

Mit den Lockerungen sollen im Juli allerdings die Abstandsregeln und Personenbeschränkungen im Freizeitbereich, zum Beispiel in Schwimmbädern, fallen. Außerdem gibt es keine Maskenpflicht mehr in der Gastronomie. In öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Handel und Museen kann statt einer FFP2-Maske ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden.