Bild zeigt ein Kind bei einem Gurgeltest.
APA/Roland Schlager
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Coronavirus

Wien: Testpflicht für Kinder ab sechs Jahren

Ab Donnerstag gelten deutlich mildere CoV-Regeln, Wien fährt jedoch in einigen Punkten einen strengeren Kurs: Die Testpflicht gilt künftig bereits für Kinder ab sechs Jahren. Die „Wohnzimmertests“ gelten nicht mehr als Zutrittsvoraussetzung.

Das Virus mache keine Ferien, sagte Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Gerade im Hinblick auf die ansteckendere Delta-Mutation wird Wien nicht alle Lockerungen, die der Bund vorsieht, komplett mittragen. „Wir werden aufgrund dieser Situation bis zur Vollimmunisierung der Bevölkerung Maßnahmen setzen, um den Weg der Sicherheit weiter zu beschreiten“, so Ludwig.

Kinder ab sechs Jahren müssen testen

Verschärfte Regeln gibt es deshalb auch für Kinder ab sechs Jahren: Ab sofort müssen sie – wenn es die „3-G“-Regeln erfordern, also etwa im Bad oder Lokal – ebenfalls getestet oder genesen sein. Das sei vor allem deshalb notwendig, weil die regelmäßigen Schultests in den Ferien wegfallen, sagte Ludwig.

Derzeit ist die Altersgruppe der Null- bis 19-Jährigen laut Ludwig für 40 Prozent der Infektionen in Wien verantwortlich. Diese Infektionsketten gelte es zu durchbrechen. Bis jetzt waren Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr von der Testpflicht ausgenommen. Derzeit gibt es noch keine eigenen Testvarianten für Kinder, an den Lollipop-Tests werde aber fieberhaft gearbeitet.

Mückstein: „Begrüße die Initiative“

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) unterstützt den Wiener Vorstoß, wie er via Twitter betonte: „Im urbanen Raum ist das Testangebot ein besonders gutes. Ich begrüße daher die Initiative.“ Die Pandemie sei noch nicht vorbei. „Wir müssen wachsam bleiben und einen sicheren Herbst immer im Blick haben“, hielt der Minister fest. Ganz und gar nicht einverstanden zeigte sich hingegen Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp. „Testzwang“ für Kinder ab sechs Jahren sei eine Frechheit, befand er in einer Aussendung. Dies werde etwa der Gastronomie weitere Einbußen bringen, warnte Nepp.

„Wohnzimmertests“ nicht mehr gültig

Verschärfungen gibt es auch für Erwachsene: Bis jetzt waren „Wohnzimmertests“, also zu Hause durchgeführte Antigen-Selbsttests, im Sinne der „3-G-Regel“ 24 Stunden lang gültig. Das ist jetzt nicht mehr der Fall: Antigen-Tests sollen zwar weiterhin gültig sein, aber nur noch, wenn diese in „kontrollierten Testformaten“ durchgeführt werden wie etwa in Teststraßen oder Apotheken, sagte Ludwig. Auch Tests, die direkt im Lokal absolviert werden, sind nun nicht mehr gültig.

Bürgermeister Michael Ludwig mit roter Maske
APA/Herbert Neubauer
Wien wird in einigen Punkten strengere Regeln verordnen

Eine weitere Abweichung von der Verordnung des Bundes betrifft Spitäler und Krankenhäuser: Diese wolle man weiterhin sichern. „Deshalb werden wir die Regel beibehalten, dass pro Tag ein Patient oder eine Patientin besucht werden kann. Dafür wird auch eine FFP2-Maske notwendig sein“, so Ludwig. Auch bei der Gastronomie werden nicht alle Regeln fallen: Bei einem Restaurantbesuch müssen die Kontaktdaten von Gästen weiterhin erhoben werden, um das Contact-Tracing zu erleichtern. Der Bund will diese Verpflichtung bereits ab 22. Juli erlassen.

Wien: Testpflicht für Kinder ab sechs Jahren

Ab Donnerstag gelten deutlich mildere CoV-Regeln, Wien fährt jedoch in einigen Punkten einen strengeren Kurs: Die Testpflicht gilt künftig bereits für Kinder ab sechs Jahren. Die „Wohnzimmertests“ gelten nicht mehr als Zutrittsvoraussetzung.

Zudem werden die Berufsgruppentests in Wien aufrechterhalten: In beispielsweise Kindergärten und in der Gastronomie wird das Personal weiter regelmäßig getestet. „Mit diesen Maßnahmen wollen wir den Sommer angenehm verbringen, aber auch einen Beitrag leisten, damit es im Herbst kein dickes Ende gibt“, so Ludwig. Die Maßnahmen werde man „mit Fingerspitzengefühl“, aber doch kontrollieren, kündigte er an. Vorerst gelten die verschärften Regeln bis Ende August, dann werden man die Situation neu evaluieren.

„Öffis“ ab Donnerstag mit Mund-Nasen-Schutz

In anderen Bereichen schließt sich Wien den Lockerungen des Bundes an: So erlauben etwa die Wiener Linien ab Donnerstag wieder einen Mund-Nasen-Schutz anstatt einer FFP2-Maske. Das freiwillige Tragen einer FFP2-Maske sei natürlich weiterhin möglich, wurde versichert. Wer ganz ohne Mund-Nasen-Bedeckung mit Bus, Bim und U-Bahn fährt, muss zahlen. Es droht eine Geldstrafe von 50 Euro.