Discokugel
Getty Images/William Pei Yuan/Eyeem
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Coronavirus

Clubs und Discos: Was nun erlaubt ist

Ab Donnerstag darf in den Clubs und Diskotheken wieder ausgelassen gefeiert und getanzt werden – und zwar in ganz Österreich, also auch in Wien. Neben der Sperrstunde fällt dabei auch die Maskenpflicht, einige andere Regeln gelten jedoch weiterhin.

Essen, trinken, gemeinsam feiern – das ist in der Gastronomie ab 1. Juli auch nach Mitternacht wieder erlaubt. Bestehen bleibt allerdings die bekannte „3-G-Regelung“: Lokalgäste müssen also nachweisen, dass sie gegen das Coronavirus geimpft, negativ getestet oder genesen sind.

In Wien werden hier zudem die „Wohnzimmer-Schnelltests“ nicht als Nachweis akzeptiert – man muss entweder einen PCR-Gurgeltest vorweisen oder einen Antigen-Schnelltest beispielsweise aus einer Teststraße oder einer Apotheke.

Clubs und Discos öffnen

Auch Personal muss keine Maske tragen

Masken müssen keine getragen werden – weder von den Gästen noch vom Personal. Alle, die sich länger als 15 Minuten im Lokal aufhalten, müssen jedoch ihre Kontaktdaten angeben, falls eine Kontaktnachverfolgung notwendig wird. In Wien soll diese Regelung noch länger bestehen – der Bund will diese Verpflichtung bereits ab 22. Juli erlassen.

Volle Häuser wird es in der Nachtgastronomie vorerst aber eher nicht geben: Lokale ohne klassische Sitzplätze – also eben in Clubs und Discos – dürfen nämlich maximal zu 75 Prozent ausgelastet sein. Ab 22. Juli gibt es dann jedoch keine Kapazitätsbeschränkungen mehr.

Wollen Clubbetreiberinnen oder -betreiber schon jetzt ein volles Haus statt nur 75 Prozent Auslastung, können sie im Vorfeld jedoch eine Veranstaltung anmelden und Eintrittstickets verkaufen. Für Zusammenkünfte ab 100 Personen gilt eine Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde, zudem braucht es ein Covid-19-Präventionskonzept. Ab 500 Personen gilt eine Bewilligungspflicht.

Strengere Regeln durch Lokale möglich

In Wien wurde in den vergangenen Wochen über eine „1-G-“ oder „2-G-Regelung“ für die Nachtgastronomie diskutiert. Zutritt hätten dabei nur Menschen gehabt, die bereits geimpft oder genesen sind. Das sei gesetzlich nicht möglich, hatte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) mehrfach erklärt, weil Getestete mit Genesenen und Geimpften gleichgestellt worden seien. Aber die Lokale könnten selbstverständlich über ihr Hausrecht strengere Maßstäbe setzen.

Ob sie das tun – und ob mit den Lockerungen auch tatsächlich alle Clubs und Discos wieder aufsperren, bleibt abzuwarten. Einige Betreiberinnen und Betreiber sind nach dem monatelangen Stillstand verunsichert: „Bei manchen wird’s wahrscheinlich der einfachere Weg sein, jetzt noch geschlossen zu halten und den Fixkostenzuschuss und andere Hilfsmaßnahmen zu nutzen. Und dann, wenn wirklich klare Ansagen da sind beziehungsweise mit 22. Juli mit 100 Prozent vielleicht zu öffnen“, meinte Martina Brunner von der Servicestelle „Vienna Club Commission“.