Gericht

Fünfjährige missbraucht: Fünf Jahre Haft

Wegen der Vergewaltigung eines fünfjährigen Mädchens ist heute am Wiener Landesgericht ein Sanitäter zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der Chauffeur eines Fahrdienstunternehmens hatte das körperlich und geistig beeinträchtigte Mädchen auf dem Weg zum Kindergarten missbraucht.

Der 45-Jährige wird zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Ausschlaggebend dafür war ein Gutachten des Psychiaters Peter Hofmann, der dem Angeklagten eine ausgeprägte Pädophilie attestierte und im Zusammenhang damit betonte, dass von dem ausgebildeten Sanitäter eine erhebliche Gefahr ausgehe. Ohne eine entsprechende, im Maßnahmenvollzug gewährleistete Behandlung sei zu befürchten, dass der Mann neuerlich Straftaten gegen unmündige Mädchen setzen wird, warnte Hofmann.

Mit dem Handy gefilmt

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 45-Jährige, der vor Gericht ein umfassendes Geständnis ablegte, erbat Bedenkzeit. Sollte die Entscheidung in Rechtskraft erwachsen, kann der Mann auch nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe ohne zeitliche Befristung so lange zwangsweise angehalten werden, bis ihm psychiatrische Gutachten bescheinigen, dass er für sein Umfeld keine Gefahr mehr darstellt.

Die inkriminierte Vergewaltigung hatte bereits im Sommer 2015 stattgefunden. Er filmte das mit seinem Handy mit, speicherte das Video auf seinem iPad ab und sah sich das Material später immer wieder an, räumte der 45-Jährige ein.

Zahlreiche Kinderpornos sichergestellt

Darüber hinaus fertigte der Mann ab 2018 pornografisches Material von unmündigen Mädchen in seiner Nachbarschaft an. Betroffen waren zwei Volksschülerinnen. Mit der einen unternahm er mehrmals Radausflüge, die andere besuchte den Sanitäter ab und zu in seiner Wohnung, weil sie seinen Hund streicheln wollte. Als eines der Mädchen zu Hause berichtete, dass der Mann von ihr Nacktfotos angefertigt hatte, kam der Stein ins Rollen. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet, abgesehen von den selbst hergestellten Bildern wurde im Zug einer Hausdurchsuchung bei dem Mann weiteres kinderpornografisches Material – 131 Bilddateien und 15 Videos – sichergestellt.

„Ich habe erkannt, dass ich therapiert werden muss“, bemerkte der Angeklagte abschließend. Die betroffenen Mädchen bzw. ihre Erziehungsberechtigten, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatten, bekamen finanzielle Entschädigungen zwischen 2.000 und 5.000 Euro zugesprochen.