Fenster der Wohnhausanlage in der Donaustadt
APA/Herbert Neubauer
APA/Herbert Neubauer
Chronik

Eltern der toten 13-Jährigen überlegen Klage

Warum sind Personen mit laut Anwalt rechtskräftig negativen Asylbescheiden nicht abgeschoben worden? Diese Frage will die Familie einer in Wien getöteten 13-Jährigen möglicherweise durch eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich beantwortet wissen.

Der Rechtsvertreter der Familie, Florian Höllwarth, will zunächst den Akt studieren und das Strafverfahren abwarten. Er werde „in aller Ruhe und eingehend“ mögliche Fehler der Behörden prüfen, die für ihn nahe liegen. Denn unter den festgenommenen Tatverdächtigen befänden sich Männer, die längst einen rechtskräftig negativen Asylbescheid erhalten hätten und sich zum Tatzeitpunkt nicht mehr im Land befinden hätten dürfen.

„Das verstehen die Leute nicht. Einerseits werden gut ausgebildete, bestens integrierte Geflüchtete abgeschoben, Lehrlinge, die einen Arbeitsplatz ausfüllen und für ihren Chef da sind. Und diese Leute (gemeint: die Tatverdächtigen, Anm.) sind unkontrollierbar weiter da, und ihr Asylverfahren kann nicht zu Ende gebracht werden“, hielt Höllwarth fest.

U-Haft über zwei Verdächtige verhängt

Das Wiener Landesgericht verhängte mittlerweile über zwei 16 und 18 Jahre alte Tatverdächtige die Untersuchungshaft. Beide hätten sich bisher nicht geständig gezeigt. Die U-Haft sei bis 16. Juli rechtswirksam, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn. Verhängt wurde sie wegen des Verdachts auf Vergewaltigung mit Todesfolge. Derzeit werde nicht wegen Mordes ermittelt, was sich jedoch jederzeit – sollte sich die Beweislage ändern – modifizieren lässt.

Wesentlich dafür dürfte das schriftliche Obduktionsgutachten sein, das noch nicht vorliegt und von dem sich die Strafverfolgungsbehörden nähere Aufschlüsse zur Todesursache erhoffen. Nach Auffinden der Leiche hatte es seitens der Polizei geheißen, das Mädchen sei erstickt bzw. erstickt worden. Dem Vernehmen nach bestreiten die in U-Haft genommenen Tatverdächtigen, Tötungshandlungen gesetzt zu haben. Sie behaupten, das Mädchen habe aufgrund der konsumierten Drogen – es soll sich um eine größere Menge Ecstasy gehandelt haben – das Bewusstsein verloren.

Fahndung nach viertem Mann läuft

Der 16-Jährige dürfte mit dem 13-jährigen Mädchen liiert gewesen sein. Es soll sich mit ihm am Freitag letzter Woche zunächst am Donaukanal getroffen und ihn dann in die Wohnung des 18-Jährigen begleitet haben. Dort soll es Ecstasy bekommen haben und dem aktuellen Ermittlungsstand zufolge von zumindest zwei Verdächtigen missbraucht worden sein. Offizielle Bestätigung seitens der Strafverfolgungsbehörden gab es dafür vorerst keine.

Mittlerweile befinden sich in dieser Sache drei mutmaßliche Täter bzw. Mittäter – neben dem 16- und dem 18-Jährigen ein Landsmann im Alter von 23 Jahren – in Haft. Nach einem möglichen vierten Tatbeteiligten aus Afghanistan – er ist 22 Jahre alt – wird über die Landesgrenzen hinweg gefahndet. Ob auch der am Mittwoch festgenommene 23-Jährige in U-Haft genommen wird, entscheidet sich am Wochenende.

Mögliches Strafausmaß

Bezogen auf das allfällige Strafausmaß, das den Tatverdächtigen im Fall einer Anklageerhebung droht, würde es übrigens keinen Unterschied machen, ob sie wegen Mordes oder Vergewaltigung mit Todesfolge belangt werden. Die Obergrenze des Strafrahmens wäre dieselbe – der 16-Jährige müsste nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) mit bis zu 15 Jahren, der 18-Jährige als junger Erwachsener mit bis zu 20 Jahren und die über 21-Jährigen mit zehn bis 20 Jahren oder lebenslanger Haft rechnen.