Schrift GESIBA
ORF
ORF
Politik

Gesiba: 17,2 Mio. Verlust durch Commerzialbank

Die Gesiba, eine Tochter der Stadt Wien, hat durch Veranlagungen bei der Commerzialbank Mattersburg vorläufig einen Verlust von 17,2 Mio. Euro erlitten. Laut Rechnungshof wurden bisherige Empfehlungen nur zur Hälfte umgesetzt.

Einem Follow-Up-Bericht des Rechnungshofs zufolge könnte das Jahresergebnis der Gesiba um bis zu 13,7 Prozent geringer ausfallen. Bei der burgenländischen Cb Bank Mattersburg hatte die Gesiba Ende 2018 insgesamt 33,9 Mio. Euro veranlagt, das habe 49 Prozent der Eigenmittel der Cb Bank entsprochen. „Die Gesiba verfügte somit über Informationen, dass der Haftungsstock im Fall einer Insolvenz dieser Bank gering sein konnte“, erklärte der Rechnungshof am Freitag. Ende Juli 2020 schlitterte die Bank in die Insolvenz.

Der für den Gesiba-Konzern auf Basis des Stands von November 2020 genannte Verlust von 13,7 Mio. Euro „würde eine Reduktion des Eigenkapitals des Gesiba-Konzerns von 1,47 Prozent bewirken“, heißt es im Bericht von Freitag. Der ursprüngliche Rechnungshof-Bericht zur Gesiba bezog sich auf die Zeit vor dem Platzen der Cb-Bank-Affäre, doch überprüfte der RH nun auch die Veranlagung von liquiden Mitteln durch die 99,97-prozentige Tochter der Stadt Wien von Mai bis November 2020.

Keine Mehrbelastungen für Mieter

Zu Jahresende 2015 bis 2019 sowie Ende Juni 2020 hatte die Gesiba Bankeinlagen zwischen 108,2 Mio. und 166,3 Mio. Euro verwaltet, davon lagen zwischen 8 Mio. und 35,3 Mio. bei der Cb Bank. Kritisch merkte der RH dazu an, dass die Gesiba bis zur behördlichen Schließung der Bank Bankeinlagen-Konditionen nur bei jenen Instituten erhoben habe, bei denen sie Gelder veranlagt hatte. Man sollte regelmäßig auch bei anderen Banken Angebote einholen, empfahlen die Prüfer dazu.

Der genannte Verlust sollte zu keinen Mehrbelastungen für die Mieter führen, da die Gesiba an die Mietpreisbildung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) gebunden sei, so der RH. Allerdings seien die verlorenen Mittel nicht mehr für Zwecke des leistbaren Wohnens zur Verfügung gestanden. Und eine Wohnungseigentümergemeinschaft habe wegen der Cb-Pleite einen Verlust von 850.000 Euro erlitten, bezogen auf insgesamt 1,35 Mio. Euro Rücklage per Ende Juni 2020.

Die Ansprüche zur Senkung des aus der Cb-Pleite resultierenden Verlusts für die Gesiba sollte diese „unter Abwägung des Prozessrisikos weiterverfolgen“, gibt der Rechnungshof der Stadt-Wien-Tochter mit auf den Weg. Bereits Ende Juli 2020 hatte die Gesiba zur Reduktion des vorläufigen Verlusts von 17,2 Mio. Euro eine Anwaltskanzlei mit der Geltendmachung ihrer Rechtsansprüche beauftragt. Zudem hatte der Gesiba-Aufsichtsrat im Oktober beschlossen, die Konzernrevision der Wien Holding mit einer Prüfung der Abläufe betreffend die Geldeinlagen bei der Cb Bank zu beauftragen.

Empfehlungen überwiegend nicht umgesetzt

Von den elf RH-Empfehlungen des Vorberichts setzte die Gesiba eine um, vier teils, sechs gar nicht, wie der Rechnungshof am Freitag in seinem Follow-Up-Bericht erklärte. Teilweise setzte sie den Rat um, langfristige Strategien zur nachhaltigen Sicherung eines bebauungsfähigen Grundstücksbestands zu entwickeln. Für neue Projekte seien nämlich keine ausreichenden bebauungsfähigen Grundstücksflächen sichergestellt worden, wie der RH dazu anmerkt.

„Offen“ blieb laut RH die Empfehlung, Jahresüberschüsse und Gewinne im Sinne der Gemeinnützigkeit auch an die Mieterinnen und Mieter weiterzugeben: „Die Gesiba nutzte keine Möglichkeiten zur Mietreduktion“, kritisierten die Prüfer. Dies obwohl die Jahresüberschüsse 2015 bis 2019 um 45 Prozent auf 38,8 Mio. Mio. gestiegen seien, die Bilanzgewinne um 131 Prozent auf 22,7 Mio. Euro. Eine Möglichkeit zur Mietreduktion wäre eine Senkung des Eigenmittel-Zinssatzes gewesen – trotz anhaltender Niedrigzinsphase habe die Gesiba hier die höchstmöglichen 3,5 Prozent im Wesentlichen ausgeschöpft.

Überschüsse nicht an Mieter

„Die Jahresüberschüsse bzw. Gewinne wären im Sinne der Gemeinnützigkeit auch an die Mieterinnen und Mieter weiterzugeben“, lautet die neue Empfehlung des RH. Bei einem Zielkonflikt zwischen Gewinnmaximierung und der Bereitstellung preisgünstigen Wohnraums „wäre letzterem der Vorrang einzuräumen“, betont die Prüfbehörde.

Den Mietern habe die Gesiba die Rücklage für Mietausfalls- und Leerstandskosten – entgegen der früheren RH-Empfehlung – im gesetzlichen Maximum vorgeschrieben, obwohl die verrechneten Rücklagen damit nach wie vor die tatsächlichen Aufwendungen überschritten hätten, wird weiters im Follow-Up-Bericht von Freitag bemängelt.

Nicht umgesetzt wurde von der Gesiba auch die Empfehlung, im Personalbereich den Katalog an Zulagen, Prämien und freiwilligen (Sozial-) Leistungen auf ihre Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und via Stichtagsregelung zu reduzieren. Sie habe diese Zahlungen weiter gewährt, obwohl diese im Jahr 2019 Kosten von 2,7 Mio. Euro verursacht hätten. Das habe immerhin elf Prozent der gesamten 2019 ausbezahlten Grundbezüge entsprochen, so der RH.

FPÖ sieht Scheitern von Gaal

Der Wiener FPÖ-Obmann Dominik Nepp sieht durch den Rechnungshofbericht zur Gesiba „erneut das Scheitern von SPÖ-Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal“ dokumentiert. "Wir brauchen einen parteifreien Experten als Wohnbaustadtrat. Und eine Neustrukturierung der Aufsichtsbehörde MA 50“, so Nepp in einer Aussendung.

„Das Verhalten der GESIBA als gemeinnütziger Wohnbauträger ist unsozial und höchst riskant“, meinte Bernadette Arnoldner, Landesgeschäftsführerin der Neuen Volkspartei Wien. In einer Aussendung meinte Arnodlner, dass den Mietern „soviel Geld wie möglich und erlaubt aus dem Geldbörsel gezogen“ werde, „an den Überschüssen in der Vergangenheit im Sinne der Gemeinnützigkeit lässt man die Mieter aber nicht teilhaben“.