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Politik

Abgeschobener Schülerin „geht es nicht gut“

Ende Jänner ist die zwölfjährige Schülerin Tina nach Georgien abgeschoben worden. Das sorgte damals für Aufregung, im Anschluss wurde eine Kindeswohlkommission einberufen. Deren Bericht wurde am Dienstag veröffentlicht. Dem Mädchen geht es hingegen schlecht, berichtete ihr Anwalt.

„Ich glaube, es hat jetzt einige Monate gedauert, dass ihr wirklich klargeworden ist, was die Vorfälle vom Jänner für ihre Zukunft bedeuten, und es ist für sie quasi unmöglich, sich in Georgien auf eine Schulzukunft einzustellen“, berichtete der Anwalt Wilfried Embacher. Er vertritt die Familie der Zwölfjährigen. Dem Mädchen „geht es nicht gut“, berichtete er in „Wien heute“.

„Es gibt noch Rechtsmittel“ – aber wenig Hoffnung

Tina war im Jänner abgeschoben worden. Ihre Familie war mehrere Jahre ohne Aufenthaltserlaubnis in Österreich gewesen. Für Aufregung hatte unter anderem gesorgt, dass das Mädchen zwar Georgisch sprechen, die Sprache aber weder lesen noch schreiben kann. In einem Interview mit der ZIB2 bezeichnete sie Österreich als ihre Heimat – mehr dazu in news.ORF.at.

Anwalt Embacher zu Vorschlägen der Griss-Kommission

Der renommierte Menschenrechtsanwalt Wilfried Embacher über den Endbericht der Kindeswohlkommission unter Leitung der Ex-OGH-Präsidentin und Ex-NEOS-Politikerin Irmgard Griss.

Was eine rasche Rückkehr des Mädchens nach Österreich angeht, sieht Embacher aktuell wenig Chancen, wie er in „Wien heute“ ausführte. „Es gibt schon noch Rechtsmittel, wir haben eine Maßnahmenbeschwerde wegen der Abschiebung noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Theoretisch gibt’s auch noch die Anträge auf Ausstellung des Bleiberechts. Aber so wie die Verfahren bisher verlaufen sind, ist mein Eindruck, dass weder Behörden noch Gerichte besonderes Interesse haben, die Angelegenheit rasch oder positiv abzuschließen.“

Bericht der Kindeswohlkommission

Die Kindeswohlkommission, die im Anschluss an diesen Fall eingesetzt wurde, hatte am Dienstag ihren Bericht vorgelegt. Darin wurde Österreich kein gutes Zeugnis ausgestellt. Bei asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren werde man internationalen und auch verfassungsrechtlichen Pflichten in puncto Kinderrechte „nur unzureichend gerecht“, sagte die Vorsitzende Irmgard Griss: „Beim Vollzug kommt wenig davon an.“

Es brauche aber keine neuen Gesetze, schloss sich Embacher dem Bericht inhaltlich an. „All die Rechte, die die Kinder haben sollten, stehen im Bundesverfassungsgesetz für die Rechte von Kindern. Und es liegt an den Behörden und Gerichten, diese Rechte auch wahrzunehmen.“ Laut ihm müsse man beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ansetzen – entweder mit Schulungen oder mit einer Weisung: „Das Kindeswohl muss die vorrangige Beachtung sein.“