Wiederkehr
APA/Herbert Neubauer
APA/Herbert Neubauer
Politik

Wiederkehr will straffällige Asylwerber einschränken

Der Wiener Vizebürgermeister und Jugendstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) kann sich vorstellen, dass straffällig gewordene Asylwerber, die nicht abgeschoben werden können, unter bestimmten Voraussetzungen in ihrem Bewegungsspielraum eingeschränkt werden.

Vorbild könnte der Schweizer Kanton Zürich sein. Er halte es für sinnvoll, sich das bestehende Schweizer Modell genauer anzuschauen und zu prüfen, ob es auch in Österreich umgesetzt werden könne. Es sehe etwa vor, das bestimme Plätze von den betreffenden Personen nicht mehr aufgesucht werden dürfen. Wie genau er das umsetzen will, lässt er auf Nachfrage von Radio Wien offen.

Offen dafür ist auch der Koalitionspartner. Finanzstadtrat Peter Hanke (SPÖ) sagte am Montag in einem „Krone“-Interview angesprochen auf die Möglichkeit: „Das wird man sicher zu diskutieren haben. Das ist eine Option, die zur Verfügung steht.“

Mutmaßlicher Täter in Betreuung der MA 11

Die Diskussion ist durch den gewaltsamen Tod einer 13-Jährigen ins Rollen gekommen. Er habe sich ganz genau angesehen, sagte Wiederkehr im APA-Interview. „Der Fall ist wirklich tragisch und er hat uns zutiefst erschüttert.“ Das Mädchen war Mitte Juni getötet worden. Mehrere junge afghanische Staatsbürger stehen im Verdacht, dem Mädchen zuvor Drogen verabreicht zu haben. Das Opfer soll auch vergewaltigt worden sein. Einige der teils vorbestraften Männer hätten bereits abgeschoben werden sollen, es waren jedoch Beschwerdeverfahren anhängig.

„Die zentrale Fragestellung ist, warum straffällige junge Erwachsene mit negativem Bescheid nicht abgeschoben werden“, sagte Wiederkehr. Man habe gesehen, dass die Bundesbehörden zu wenig vernetzt seien und zu langsam arbeiten würden. „Einer der vermutlichen Täter war auch in Betreuung der MA 11 (Kinder- und Jugendhilfe, Anm.)“, berichtete er. Dies sei generell wichtig, denn wenn man sich um diese Jugendlichen nicht kümmern würde, gäbe es noch viel mehr kriminelles Potenzial und Delikte, zeigte er sich überzeugt.

Braucht Bundesgesetz

„Die Behörde ist bemüht, diese Jugendlichen gut zu integrieren und aufzuzeigen, was in Österreich erlaubt ist und was nicht.“ Er halte es jedoch zumindest für denkbar, straffällig gewordene Menschen, die abgeschoben werden sollen, wenn nötig in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken. „Ich bin sehr offen, darüber zu diskutieren.“ Ein derartiges Modell brauche jedoch einen bundesgesetzlichen Rahmen, betonte er. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat das Schweizer vorgehen in zwei Fällen als zulässig bezeichnet.