Im Mai 2021 hatte die Ärztekammer Wien Beschwerde gegen den von der MA 40 erlassenen Bescheid vom 22. April 2021 eingebracht. Mit diesem Bescheid erhielt das Lifebrain Labor die offizielle Bewilligung seitens der Stadt Wien als Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Labordiagnostik zur Durchführung von Tests und Analysen zum Nachweis von SARS-CoV-2-Erregern und Antikörpern).
Ärztekammer vertritt andere Labore
Die Wiener Ärztekammer wollte klären, auf welcher Rechtsgrundlage Lifebrain die angebotenen Leistungen erbringt. Sie vertritt die niedergelassenen Labore in Wien, die ebenfalls PCR-Tests anbieten. „Im Wettbewerb müssen faire Bedingungen herrschen. Alle müssen dieselben Ausgangslagen haben. Daher ist es erlaubt, das zu hinterfragen“, argumentierte die Kammer.
Dass die Wiener Labore mit Lifebrain keine Freude haben, liegt auf der Hand: Sie verlangen für einen PCR-Test bis zu 180 Euro, Lifebrain verlangt hingegen nur 59 Euro. Die Gurgeltests über die Aktion „Alles gurgelt“ der Stadt Wien sind für die Getesteten sogar kostenlos.
Millionen an PCR-Tests analysiert
Eine Revision gegen das schriftlich ausgefertigte Urteil des Verwaltungsgerichts ist nicht zulässig, hieß es einer Aussendung des Unternehmens. Mit der Abweisung der Klage ist die rechtskonforme Tätigkeit von Österreichs größtem Covid-19-Labor „ohne jeden Zweifel bestätigt“, wie es hieß.
Das Lifebrain Labor ist Analysepartner der Stadt Wien beim „Alles gurgelt!“-Projekt und hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten über 4,6 Mio. PCR-Gurgeltests analysiert.
Kritik an Übernahme
Im Juli wurde das Labor von dem französischen Unternehmen Cerba HealthCare übernommen. Die Ärztekammer sah sich nach der Übernahme in ihrer Kritik bestätigt. „Wien bleibt damit weiterhin vom Ausland abhängig“, kritisierte Kammerpräsident Thomas Szekeres. Die Übernahme beweise „wieder einmal“, wie schnell es zu neuen Abhängigkeitsverhältnissen kommen könne. „So etwas sollte gerade inmitten einer weltweiten Pandemie keinen Platz haben“, sagte Szekeres.