Klimaanlage
ORF.at/Christian Öser
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Chronik

Genehmigungspflicht für Klimaanlagen

Sommer für Sommer steigt in Wien die Nachfrage nach kühlenden Klimaanlagen an. Eine Wohnung in Wien damit nachzurüsten, um die Hitze aus den eigenen vier Wänden zu vertreiben, ist aber mit größerem Aufwand verbunden.

Die effektivsten Klimageräte sind sogenannte Splitmodelle. Sie bestehen aus einem Außen- und zumindest einem Innengerät, die fix montiert werden müssen. Derartige Geräte müssen in Wien aber genehmigt werden. Zunächst ist dafür das schriftliche Okay des Vermieters beziehungsweise bei einer Eigentumswohnung im Mehrparteienhaus die Erlaubnis aller Miteigentümer erforderlich.

Auch die Optik spielt eine Rolle

Weil sich durch die Montage eines Außengeräts das Aussehen des Hauses verändert, ist außerdem noch die Genehmigung der Baupolizei notwendig. Die dafür notwendigen Unterlagen werden in einem Merkblatt online aufgelistet. Entscheidend sind vor allem Lautstärke und Optik.

Besonders heikel wird es, wenn das Gebäude in einer Schutzzone steht oder wenn das Klimagerät straßenseitig montiert werden soll, es also Passanten sehen können. In diesen Fällen befragt die Baupolizei zusätzlich die MA 19, zuständig für Architektur und Stadtgestaltung. Wer in Wien eine Klimaanlage ohne Bewilligung errichtet, risikiert neben der Entfernung eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro.

Mobile Geräte ohne Genehmigung

Bei mobilen Geräten hingegen sind keine Genehmigungen notwendig. Sie können jederzeit aufgestellt werden. Allerdings warnen Wiens Rauchfangkehrer vor mobilen Klimageräten, weil sie in Kombination mit Durchlauferhitzern und Thermen immer wieder zu tödlichen Kohlenmonoxid-Unfällen führen.