Gefängnishof der Justizanstalt Josefstadt
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Chronik

Häftling twittert aus Justizanstalt Josefstadt

In kurzer Zeit hat ein Häftling der Justizanstalt (JA) Josefstadt auf Twitter fast 3.500 Follower erobert. Er berichtet unter „Inside JA Josefstadt“ vom Alltag im größten Gefängnis des Landes. Handys sind in der Haft verboten, das Justizministerium verweist auf regelmäßige Kontrollen.

In gewählten Worten beschreibt der Mann den Tagesablauf in der Wiener Justizanstalt und lässt seine Leser an seinen Beobachtungen teilhaben. Von zwei Fragen, die bei der Aufnahme beantwortet werden müssen, um nicht als selbstmordgefährdet eingestuft zu werden, ist ebenso die Rede wie von 72-stündigen Einschlusszeiten in der Zelle an Wochenenden oder den zur Verfügung stehenden TV-Sendern, Zeitungen und Zeitschriften.

Handybesitz ist Ordnungswidrigkeit

Der Twitter-Account sei bekannt, so das Justizministerium gegenüber „Wien heute“, die Authentizität sei aber nicht zweifelsfrei geklärt. In Justizanstalten sind Handys generell verboten. Ihr Einschmuggeln sei dennoch eine bekannte Herausforderung und treffe Behörden weltweit. Aus diesem Grund beteilige sich Österreich auf europäischer und internationaler Ebene bei einschlägigen Fachaustauschen, um die Sicherheit der Justizanstalten bestmöglich zu gewährleisten.

Ein Zuwiderhandeln gegen das Verbot stelle jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Die dafür vorgesehenen Strafen reichen vom Verweis über Beschränkungen oder Entziehung von Vergünstigungen sowie weiterer Rechte bis hin zu Geldbußen oder Hausarrest. „Die konkrete Strafe hängt jeweils vom Grad des Verschuldens und der Schwere beziehungsweise Intensität der begangenen Ordnungswidrigkeit ab“, präzisierte Pressesprecherin Christina Ratz. „Die Ordnungsstrafe überlebe ich auch noch“, merkte der Häftling dazu in einem Tweet an.

Tweets aus dem Gefängnis

In kurzer Zeit hat ein mutmaßlicher Untersuchungshäftling der Justizanstalt (JA) Josefstadt auf Twitter über 5000 Follower erobert. Er berichtet unter „Inside JA Josefstadt“ vom Alltag im größten Gefängnis des Landes. Handys sind in der Haft verboten, das Justizministerium verweist auf regelmäßige Kontrollen.

APA berichtet über Durchsuchung von Haftraum

Wie von der APA in Erfahrung zu bringen war, soll in der Nacht auf Dienstag auf einen konkreten Verdacht hin, wer der Twitterer sein könnte, ein Haftraum der JA Josefstadt durchsucht worden sein. Handy wurde dabei keines gefunden. Justizwachebeamte halten es nicht für ausgeschlossen, dass die Tweets von einem ehemaligen Insassen stammen, der nach seiner Enthaftung jetzt „von draußen“ als vorgeblicher „Häf’nbruder“ seine Nachrichten absetzt.

Dass die Wiener Wochenzeitung „Falter“ verboten sei, wie die Person behauptet, dementiert das Justizministerium übrigens. „Insassen dürfen sich auf eigene Kosten Bücher und Zeitschriften kaufen, sofern keine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung oder des erzieherischen Zwecks der Strafe zu befürchten ist“, hieß es aus dem Ministerium. Davon sei beim „Falter“ nicht auszugehen: „Ein generelles Verbot des ‚Falters‘ besteht daher nicht.“

Regelmäßige Visitationen, Durchsuchungen, Analysen

Laut Ministerium finden in jeder Justizanstalt Gefahren- und Risikoanalysen statt. Das betrifft bauliche, technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen. So sollen etwa Schwachstellen entdeckt werden, über die Handys in die Anstalten gelangen könnten. Außerdem werden Häftlinge bei jeder Rückkehr von Arbeit oder Außenaufenthalten kontrolliert. Auch Betriebe und Hafträume würden gemeinsam mit betriebsfremden Bediensteten wöchentlich und eingehend durchsucht. Dabei werden auch Handy-/Mobilfinder eingesetzt.

Diese Visitationen und Durchsuchungen in den Justizanstalten werden halbjährlich ausgewertet. Im Zeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 wurden laut Ministerium in 3.513 Hafträumen, 222 Betrieben, 39 Lagern und 127 sonstigen Räumen durchsucht. Dabei wurden 5.914 männliche und 165 Insassinnen durchsucht. Dabei wurden 297 elektronische Kommunikationsmittel entdeckt. Bei Verdachtslagen werden auch Einsatzhunde eingesetzt. Außerdem finden auch anlassbezogene Suchaktionen statt, wie etwa nach dem Terroranschlag von Wien am 2. November 2020. Damals seien 47 Mobiltelefone sichergestellt worden.