Eintrittsnachweis in Gastronomie
APA/GEORG HOCHMUTH
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Politik

Strengere Regeln: Wien wartet auf Bund

Wien will vor der Entscheidung über strengere Coronamaßnahmen die spätestens im September anstehenden neuen Regelungen des Bundes abwarten. Dann werde man mit Experten beraten und entscheiden. Ein Wiener Anwalt kündigt unterdessen Widerstand bei Einschränkungen für Ungeimpfte an.

Laut der noch bis Ende August geltenden „Öffnungsverordnung“ gilt für Gastronomie und Freizeiteinrichtungen die „3G-Regel“. Eingelassen werden darf damit nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) hatte zuletzt gefordert, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen nur noch vollständig geimpften Personen vorzubehalten.

Fahrplan für Auffrischungsimpfung

Das Nationale Impfgremium emfpieht, nur Pfizer oder Moderna für eine dritte Injektion zu verwenden. Erhalten sollen die Auffrischung Menschen ab 65 und Risikopatienten.

Steiermark für Verschärfungen bei Nachtgastro

Am Dienstag hieß es aus dem Büro von Stadtrat Hacker, vor einer Entscheidung über die weitere Vorgehensweise werde man jedenfalls die neue Verordnung des Bundes abwarten. Danach soll mit Experten beraten und entschieden werden, ob schärfere Regeln nötig seien. Die Steiermark hatte sich zuletzt ebenfalls für die Verschärfung der Zugangsbeschränkungen in der Nachtgastronomie sowie für Freizeit-und Kulturveranstaltungen ausgesprochen. Eine Impfpflicht für die gesamte Gastronomie sei bisher aber kein Thema, hieß es im Büro von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP).

Nicht kommentieren wollte den Wiener Vorstoß die für Tourismus zuständige Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Ihr Sprecher verwies auf die derzeit laufenden Gespräche über die neue Öffnungsverordnung. Dort spiele die Gastronomie ebenso eine Rolle wie der Tourismus als Ganzes.

Klar gegen weitere Verschärfungen plädierte trotz der wieder ansteigenden Infektionszahlen die FPÖ. Der Wiener Landesparteichef Dominik Nepp sprach von „Einsperrphantasien“ und meinte, „dass auch Menschen, die sich nicht impfen lassen, das Recht auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben haben“.

Anwalt: Werde zu VfGH gehen

Der Wiener Rechtsanwalt Florian Höllwarth kündigt Widerstand an, falls angedachte Einschränkungen für Ungeimpfte im Sport-, Kultur- und Freizeitbereich umgesetzt werden sollten. Er habe „unzählige Anfragen erhalten, die von großer Sorge geprägt sind“, meinte Höllwarth. Sollten vom Bund oder einzelnen Ländern entsprechende Verordnungen erlassen werden, werde er damit umgehend den Verfassungsgerichtshof (VfGH) befassen.

„Wir sehen das bereits breite Ansinnen in der Politik, die Gastro- und Sportszene nur für Geimpfte zugänglich zu machen, als massive Verletzung der Grundrechte“, stellte Höllwarth fest. Das Bestreben, auf Ungeimpfte Druck auszuüben, sei „ein weiterer erfolgreicher Schritt, die Bevölkerung zu spalten“. Dabei gebe es etliche Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, weil sie schwere Allergien haben: „Wir haben E-Mails von Menschen erhalten, die am Arbeitsplatz von Vorgesetzten einem Impfdruck ausgesetzt werden“. Das habe „berechtigte Existenzängste, die ausschließlich durch diese Politik geschürt werden“ zur Folge.