Chronik

Polizei erntete legale Hanfplantage – Klage

Die Zerstörung einer legalen Hanfplantage in Wien-Liesing durch die Polizei im Juli 2020 hat nun ein gerichtliches Nachspiel. Laut einem Bericht des „Kurier“ will der Betreiber den Schaden, den er mit mehr als 200.000 Euro beziffert, zurückhaben.

Die Polizei war im Juli des Vorjahrs mitten in der Nacht mit rund 40 Mann – darunter viele Polizeischüler – in die Halle gekommen und hatte knapp 1.800 Pflanzen abgeschnitten. Laut Polizei hatte sie damals der intensive „Duft“ der Gewächse zu der Halle geführt. Der Plantagenbesitzer hatte schon damals beteuert, den Hanf nur für die Produktion von in der Kosmetik eingesetztem Öl gepflanzt zu haben.

Die Pflanzen hätten einen viel zu geringen THC-Gehalt, um als Suchtgift verkauft zu werden. Er verfüge auch über ein landwirtschaftliches Registrierblatt der Agrarmarkt Austria (AMA). Tatsächlich erwies sich der THC-Gehalt der Pflanzen im Nachgang als gering, das Strafverfahren wurde eingestellt.

Irrtum der Polizei war „vertretbar“

Nach der „Ernte“ sei die Produktion zwei Monate lang gestanden, so der Betreiber. Dennoch habe er laufende Kosten begleichen müssen und daher Personal entlassen. Unter den abgeschnittenen Gewächsen hätten sich auch die teuren Mutterpflanzen befunden. Der Mann wehrte sich auf gerichtlichem Weg: Laut „Kurier“ gab das Verwaltungsgericht Wien dem Betreiber bei einer Maßnahmenbeschwerde bereits recht und erkannte den Polizeieinsatz zumindest in dem Ausmaß als rechtswidrig.

Denn eine Durchsuchung der Lagerhalle sei zwar legal gewesen. Bevor die gesamte Anlage zerstört werde, hätten die Polizisten allerdings Proben nehmen müssen, um sicherzugehen, so das Gericht. Dennoch habe die Finanzprokuratur dem Ansinnen des Unternehmers auf Schadenersatz eine Absage erteilt, weil „ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten von Bundesorganen“ nicht vorliege und die Annahme, dass es sich um illegale Hanfpflanzen handelte, „vertretbar“ gewesen sei. Der Betreiber stützt sich nun auf das Verwaltungsgericht und hat eine Zivilklage eingebracht – die eingeklagte Summe beträgt 201.070,32 Euro.