Ein Kerzen- und Blumenmeer an einem der Tatorte des Wien-Anschlags im November 2020
APA/Helmut Fohringer
APA/Helmut Fohringer
Chronik

Anschlag in Wien: Erste Anklage fertig

Nach dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt von Anfang November 2020 mit fünf Toten, darunter der 20-jährige Attentäter, gibt es laut „Standard“ nun eine erste Anklage gegen einen Beschuldigten. Die Staatsanwaltschaft Wien will gegen einen 25-jährigen Tschetschenen prozessieren.

Der Mann befindet sich seit der Tatnacht in Untersuchungshaft. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. In der Anklageschrift berichtet die Staatsanwaltschaft laut dem Bericht von Treffen mehrerer Anhänger der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), die „zumindest“ ab dem Sommer 2019 stattgefunden hätten. Bei diesen Treffen hätten die Teilnehmer „ihre radikalislamistische IS-Gesinnung und -Überzeugung“ geteilt und bekräftigt.

Außerdem seien dabei andere Anwesende beeinflusst und radikalisiert worden. Auch der (in der Tatnacht von der Polizei erschossene) Attentäter des 2. November soll an diesen Treffen mindestens zweimal teilgenommen haben.

Eigens Wohnung für Treffen angemietet

Ein weiterer Beschuldigter soll ab Juli 2020 für diese Zusammenkünfte sogar eine Wohnung in der St. Pöltner Birkengasse gemietet haben, dieser Mann gilt laut „Standard“ als „Schlüsselfigur“ zumindest in der niederösterreichischen IS-Szene. Bei einer Hausdurchsuchung nach der Terrornacht sei in der Wohnung „eine umfangreiche Bibliothek“ gefunden worden, deren Inhalte eine „staats- und demokratiefeindliche Gesinnung widerspiegelt“.

Der Angeklagte sei mit dem Wohnungsmieter eng verbunden gewesen, er besaß außerdem einen der insgesamt drei Wohnungsschlüssel und habe sein Auto „dauerhaft“ vor der Immobilie geparkt. Der spätere Attentäter habe eine Woche vor seinem Anschlag an einem der dort abgehaltenen Treffen teilgenommen. Der nun angeklagte Mann gab an, bis zu zehnmal in dieser Wohnung gewesen zu sein – aber nur zum Beten und Essen.

Anwalt will keinen Einspruch erheben

Der Anwalt des Angeklagten, Nikolaus Rast, wird laut „Standard“ keinen Einspruch gegen die Anklage erheben. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte die Anklage beim Landesgericht St. Pölten eingebracht, wie eine Gerichtssprecherin der APA bestätigte. Außerdem habe der Anwalt des Betroffenen einen Antrag auf Haftprüfung und Haftbeschwerde eingebracht – dieser liege nun beim Oberlandesgericht (OLG) Wien.

Ebenso wurde die Anklage dem OLG vorgelegt, damit darüber entschieden wird, ob die Zuständigkeit beim Landesgericht St. Pölten oder beim Straflandesgericht Wien liegt. Das OLG Wien bestätigte der APA, dass derzeit diesbezüglich eine Zuständigkeitsfrage und auch eine Haftbeschwerde aufliegen.