Landesgericht Wien
ORF.at/Zita Klimek
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Chronik

Haftbeschwerde abgelehnt: Terrorprozess in Wien

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat eine Haftbeschwerde eines mutmaßlichen Komplizen des Wien-Attentäters vom 2. November 2020 abgelehnt. Zudem entschied es, dass das Landesgericht für Strafsachen Wien zuständig für die Hauptverhandlung ist.

Damit findet die erste Verhandlung rund um den Terroranschlag in der Wiener Innenstadt in Wien statt. Als bisher einziger angeklagt ist ein mutmaßlicher Komplize des Attentäters, der bei dem Anschlag erschossen wurde. Der 25-jährige Tschetschene sitzt seit der Tatnacht in Untersuchungshaft. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, nämlich dem sogenannten Islamischen Staat, vorgeworfen.

Treffen in Wohnung in St. Pölten

Eingebracht hatte die Anklage die Staatsanwaltschaft Wien beim Landesgericht St. Pölten. Dies deshalb, weil der Tschetschene an Treffen in einer Wohnung in St. Pölten teilgenommen haben soll, die ein weiterer Beschuldigter – angeblich eine „Schlüsselfigur“ – extra dafür angemietet habe. Der getötete Attentäter soll eine Woche vor seinem Anschlag bei einem dieser Treffen gewesen sein. Das OLG kam bei der Überprüfung der Zuständigkeit aber zum Schluss, dass die Hauptverhandlung nicht in St. Pölten, sondern in Wien durchzuführen ist.