Gedenkort, viele Kerzen auf der Straße
APA/Helmut Fohringer
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Chronik

Wien-Terror: Schmerzensgeld für 44 Personen

Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020, bei dem vier Passanten getötet und 23 weitere zum Teil schwer verletzt wurden, haben bis Mitte Juli 44 Personen Schmerzengeld nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) erhalten.

Für die Pauschalentschädigungen wurden rund 100.000 Euro aufgewendet. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von NEOS durch Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) hervor. Das Verbrechensopfergesetz (VOG) sieht für Anspruchsberechtigte nach einer erlittenen Körperverletzung bzw. Gesundheitsschädigung Pauschalbeträge vor, die je nach Schweregrad 2.000 bis 12.000 Euro ausmachen.

Abgegolten werden sowohl physische als auch psychische Schmerzen, wobei diese einer schweren Körperverletzung gleichkommen müssen. Bei der Bemessung wird die individuelle Situation der Opfer berücksichtigt, in der Regel werden auch medizinische Sachverständige beigezogen. Erhöhungsanträge sind zulässig.

50 Personen bekamen Therapie

Was mittelbar traumatisierte Opfer des Anschlags betrifft, die keine Ansprüche aus dem VOG haben, verwies Mückstein in seiner Anfragebeantwortung auf „Hilfsmöglichkeiten im Rahmen der Sozialversicherung und durch die Opferhilfeorganisation Weißer Ring, die auch vom Sozialressort gefördert wird“. 50 Personen haben bisher Hilfe in Form von Psychotherapie bzw. Krisenintervention nach dem VOG zuerkannt bekommen.