Chronik

Bombendrohung gegen Casinos: Drei Jahre Haft

Weil er im Juni gegen die Casinos Wien und Baden zwei telefonische Bombendrohungen ausgestoßen hatte, ist ein 33-Jähriger am Landesgericht Wien zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der passionierte Glücksspieler, der neben den Casinos auch noch bei anderen Möglichkeiten Geld verloren hatte, fiel bereits am 14. Juni im Casino Wien duch wüstes Gebärden auf. Grund für den Streit: Er hätte zehn Euro gesetzt, die Zahl kam, aber statt der 350 Euro plus Einsatz habe er nichts bekommen. Die Croupiers konnten sich an einen derartigen Vorfall allerdings nicht erinnern. In weiterer Folge bedrohte der 33-Jährige einen Manager mehrmals mit dem Umbringen. Schließlich wurde eine Sperre ausgesprochen.

Doch auch abends beruhigte sich der Arbeitslose nicht. Bei mehreren Anrufen bedrohte er neuerlich den Manager, verlangte vom Casino in Wien und Baden jeweils 500.000 Euro, die zum Lugeck bzw. in die Schottengasse zu bringen wären. Da er sogar seinen eigenen Namen nannte, war es ein Leichtes, den 33-Jährigen auszuforschen.

Angeklagter bestritt Drohung vor Gericht

Vor der Richterin leugnete der Angeklagte jegliche Drohung, die er bei der Polizei noch zugegeben hatte: „Ich entschuldige mich für den Anruf. Ich habe nicht geglaubt, dass die mich ernst nehmen.“ Allerdings wartete er an den angegebenen Orten auf die verlangten Geldsummen. Die Verteidigerin gab in ihrem Schlussplädoyer an, in der Sache wenig für ihren Mandanten vorbringen zu können: „Ich ersuche in Hinblick auf die intellektuelle Minderbegabung meines Mandanten um Nachsicht.“

Für das Schöffengericht waren drei Jahre Haft wegen Nötigung, gefährlicher Drohung und schwerer Erpressung schuld- und tatangemessen. Von einem reumütigen Geständnis könne keine Rede sein. „Das kann’s ja nicht sein“, reagierte der Angeklagte zunächst ungläubig auf das Urteil. Nach Beratung mit seiner Rechtsvertreterin nahm der 33-Jährige das Urteil an, die Staatsanwältin erklärte Rechtsmittelverzicht. Die Strafe ist damit bereits rechtskräftig.