Frau und Kind beim Testen
APA/Hans Punz
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Bildung

Vorerst 80 positive CoV-Tests an Schulen

Nach dem Schulbeginn in Wien sind bis am Abend 80 Schüler, drei Pädagoginnen und Pädagogen und vier Personalbedienstete mittels Antigen-Schnelltests positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Die Ergebnisse gelten gesundheitsbehördlich als Verdachtsfälle, die Betroffenen werden nun aussagekräftigeren PCR-Tests unterzogen. Nachdem die Schulen am Montag nur ein bis zwei Stunden geöffnet waren und die Kinder vor Schulbeginn getestet wurden, sind vorerst noch keine schulbezogenen Maßnahmen zu erwarten, hieß es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Aus Niederösterreich wurden bis Mittag vorerst 35 positive Antigentests gemeldet. Es handle sich um einen Zwischenstand, teilte die Bildungsdirektion in St. Pölten auf Anfrage mit. Im Burgenland wurden acht positive Selbsttests verzeichnet.

Keine Schule für Verweigerer

Das CoV-Sicherheitskonzept sieht regelmäßige Tests vor. Verweigern Eltern das, muss Maske getragen werden. Sonst darf der Unterricht nicht besucht werden. Wer sich nicht regelmäßig testen lassen möchte, kann im Unterricht durchgehend Maske tragen. Wer in der Klasse keine Maske tragen möchte, kann sich testen lassen, sagte Bildungsdirektor Heinrich Himmer im Radio-Wien-Interview.

Damit gebe es jeweils eine Alternative und das sei genug. Wird sowohl Maske als auch Test verweigert, werden die Eltern einmalig über die Konsequenzen aufgeklärt. Bleibt es bei der Weigerung, darf das Kind nicht mehr in die Schule, so Himmer.

Schulstart im Zeichen der Pandemie

Für 240.000 Schüler hat in Wien am Montag das neue Schuljahr begonnen. Dreimal wöchentlich wird ein CoV-Test gemacht, einer davon muss ein PCR-Test sein. Schüler ab der fünften Schulstufe müssen zwei PCR-Tests machen.

Keine Hilfe bei Home Schooling für Verweigerer

„Dann bekommt man auch kein Distance Learning und kein Material dafür, dass man zuhause unterrichtet wird. Das muss man sich dann selbst besorgen. Wenn man das nicht kann oder tut, kann man das Schuljahr nicht positiv abschließen“, betont Himmer. Im vergangenen Schuljahr haben in Wien rund 5.000 Schülerinnen und Schüler die Tests verweigert – und mussten zuhause lernen.

Konsequenzen drohen auch den Lehrern: wer nicht testet oder die Maske aufsetzt – wird vom Unterreicht abgezogen. Bei einer dauernden Weigerung wird laut Himmer das Dienstverhältnis beendet. Im Vorjahr war das bei vier Lehrkräften der Fall.

Faßmann optimistisch

ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) zeigte sich bei einem Schulbesuch Montagvormittag in Wien optimistisch, dass durchgehend Präsenzunterricht stattfinden kann. Man werde alles tun, dass die Schulen offenbleiben, meinten Faßmann und der Wiener Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) fast wortgleich. Neben Optimismus brauche es dafür auch Geduld, wenn die Infektionszahlen in die Höhe gehen, so der Minister. Man habe jedenfalls ein Programm geschnürt, das in Europa seinesgleichen suche.

Die Regeln im Überblick:

Für den Schulbesuch gelten auch im Schuljahr 2021/22 strenge Regeln im Zuge des CoV-Sicherheitskonzeptes. Im folgenden ein Überblick:

Mehrfaches Testen im Laufe der Woche

In den ersten drei Wochen gilt die so genannte „Sicherheitsphase“. In dieser müssen alle Kinder regelmäßig testen – unabhängig davon, ob sie geimpft sind. Das kann auch außerhalb der Schule passieren, entweder zuhause mit dem Programm „Alles Gurgelt“ oder in einer Apotheke oder Teststraße. Die Bildungsdirektion Wien empfiehlt, bereits am ersten Schultag einen gültigen Test mitzunehmen. Wer keinen gültigen Test hat, wird in der Schule getestet. Dafür braucht es allerdings eine einmalige Einverständniserklärung der Eltern. Diese kann online abgerufen und ausgedruckt werden.

In den Volksschulen ist immer am Montag und am Mittwoch ein PCR-Test vorgesehen. Ab der 5. Schulstufe – also der ersten Klasse Neue Mittelschule oder Gymnasium – kann man praktisch jeden Tag in der Schule testen, wobei zwei gültige PCR-Tests pro Woche Pflicht sind. Zusätzlich gibt es auch noch die sogenannten Antigen-„Nasenbohrertests“, quasi als Überbrückung – bis das PCR-Ergebnis da ist. Diese werden am ersten Schultag zusätzlich durchgeführt, wenn kein PCR-Test mitgebracht wird.

Quarantäneregeln für Schule und Kindergarten

Wenn am Montag die Schule beginnt, heißt es für Eltern wieder besonders flexibel sein. Denn wenn viele Kinder wieder auf engem Raum zusammen sind, werden sich auch die Quarantäne-Fälle häufen. Sonderbetreuungszeit gibt es derzeit aber nicht.

Verschiedene Risikostufen

Ein PCR-Test für die Schule gilt 72 Stunden, außerhalb der Schule, also etwa in Lokalen, ab zwölf Jahren nur 48 Stunden. Antigen-Tests gelten 24 Stunden. Wie es nach der dreiwöchigen Sicherheitsphase weitergeht, hängt von der jeweiligen Risikostufe ab: Diese wird bundesländerweise auf Basis der Empfehlungen der Corona-Kommission festgelegt und orientiert sich an der risikoadjustierten 7-Tage-Inzidenz. In Wien geht man schon jetzt davon aus, dass die Regelungen der Sicherheitsphase angesichts des Infektionsgeschehens auch danach weiter gelten werden.

In der Sicherheitsphase müssen Schüler außerhalb der Klasse einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Danach hängt es wieder von der Risikostufe ab: Bei geringem Risiko braucht man keine Maske, bei mittlerem Risiko gilt wieder eine Maskenpflicht außerhalb der Klasse, ab hohem Risiko (Inzidenz ab 200) müssen Schüler ab der neunten Schulstufe auch im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz auf haben. Unterschiede je nach Impfstatus gibt es nicht.

Musik und Sport finden statt

Musik- und Sportunterricht findet statt: Ab mittlerer Risikolage ist Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten aber nach Möglichkeit im Freien zu absolvieren. Sollte das nicht möglich sein, braucht es im Schulgebäude einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern (Musik) bzw. einen Meter (Sport). Bei hohem Risiko ist das Musizieren mit Blasinstrumenten nur noch im Freien möglich.

Bei den Zusatzangeboten von Vereinen, etwa Lesepaten, hängt es wiederum vom Risikostatus ab: Diese sind bei geringem und mittlerem Risiko erlaubt, bei hohem verboten. Wie für Eltern gilt auch für andere schulexterne Personen aber: Sie brauchen einen 3G-Nachweis für das Betreten des Schulgebäudes und müssen durchgehend einen Mund-Nasen-Schutz tragen.