Chronik

Drogenhotspot: OGH strich Lagezuschlag

Wegen Lärms und der Nähe zu einem Drogenhotspot bei der U6-Station Josefstädter Straße muss ein Mieter im achten Bezirk nun deutlich weniger Zins zahlen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) strich den Lagezuschlag. Die OGH-Entscheidung könnte auch andere Wohnungen betreffen.

750 Euro netto zahlte ein Mieter für seine sanierte 80-Quadratmeter-Wohnung – 60 Prozent über dem Richtwertmietzins. Bezirks- und Landesgericht bestätigten den Lagezuschlag von 3,50 Euro/m2, denn in der Nähe befinden sich U-Bahn, Ärzte, Geschäfte und Parks, so die Argumentation. Damit sei die Adresse selbst für eine innerstädtische Wohnumgebung überdurchschnittlich, argumentierte das Bezirksgericht Josefstadt laut einem Bericht der Tageszeitung „Presse“ (Montag-Ausgabe).

250 Euro weniger Zins

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen fügte hinzu, dass der OGH schon bei vergleichbaren Wohnungen in der Umgebung einen Lagezuschlag gebilligt habe. Doch aus Sicht des Obersten Gerichtshofs wird die straßenseitig gelegene Wohnung wegen des starken Verkehrslärms entwertet.

Hinzu komme, dass die 160 Meter entfernte U6-Station Josefstädter Straße als Hotspot für Drogen- und Kleinkriminalität gelte – „mit regelmäßigen Polizeieinsätzen“. Ein Lagezuschlag sei deshalb nicht gerechtfertigt, zitierte die „Presse“ aus dem OGH-Urteil. Der Mieter durfte sich freuen: Er zahlt nun 250 Euro weniger Zins. Auch andere Altbaumieten könnten durch die OGH-Entscheidung günstiger werden. In jedem Fall ist aber eine Einzelprüfung notwendig.