Laut dem am Montag ergangenen Urteil des OLG Wien in zweiter Instanz sei Sellner zum öffentlichen Widerruf von gegen Engelberg gerichteten schweren Beleidigungen verpflichtet worden, hieß es am Dienstag in einer Aussendung des ÖVP-Parlamentsklubs. Außerdem habe Sellner nun auch die Kosten zur Gänze zu tragen.
„Klares Zeichen gegen Hass und Hetze“
„Das Oberlandesgericht Wien hat ein klares Zeichen gegen Hass und Hetze der Identitären und ihres Anführers gesetzt“, sagte Engelberg zu dem Urteil. Nachdem es am 11. Mai zu einem Teilvergleich gekommen war, der Sellner lediglich zur „Unterlassung“ seiner gegen Engelberg gerichteten Äußerungen und Beleidigungen im Internet (etwa „mieser Heuchler“ und „unpatriotischer, antipatriotischer Verräter“) zwang, habe die zweite Instanz nun „in der angebrachten und notwendigen Weise nachgeschärft“, so der ÖVP-Abgeordnete.