Lifebrain-Mitarbeiter hantieren mit „Gurgel-Tests“ am Freitag, 26. März 2021, im Rahmen der Eröffnung des neuen Lifebrain Logistik- und Laborzentrums „Alles gurgelt“ auf der Baumgartner Höhe in Wien
APA/Herbert Neubauer
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Chronik

Neue Ausschreibung für PCR-Schultests

Die Bundesbeschaffungsagentur (BBG) schreibt für das Bildungsministerium die Vergabe der Gurgel-PCR-Tests an den Schulen neu aus. Das Wiener Großlabor Lifebrain hatte gegen die ursprüngliche Ausschreibung Einspruch eingelegt.

Den Einspruch zog das Unternehmen nun aber zurück. Denn die BBG habe aus eigenen Stücken einen „erneuten Aufruf zum Wettbewerb“ ausgeschrieben, an diesem nimmt Lifebrain nun wieder teil.

Ende August war bekanntgeworden, dass der vor allem in Wien etablierte Gurgeltest-Anbieter Lifebrain gegen das bis 6. September laufende Vergabeverfahren der PCR-Coronavirus-Tests für Österreichs Schulen vorging. Die Wettbewerbsausschreibungen seien auf einen, höchstens zwei spezifische Anbieter zugeschnitten, nämlich Novogenia und Covid Fighters, lautete der Vorwurf. Vom Bundesverwaltungsgericht wurde seitens Lifebrain eine Nichtigerklärung bzw. einstweilige Verfügung verlangt. Im Bildungsministerium hatte man die Vorwürfe zurückgewiesen.

Bekämpfte Punkte wurden geändert

Aus Sicht Lifebrains hat die Bundesbeschaffungsgesellschaft nun sämtliche bekämpften Festlegungen im Zuge zweier Berichtigungen „saniert“. Insbesondere sei die Vorgabe aufgegeben worden, dass das „schon millionenfach bewährte System von Lifebrain mit ‚Strohhalm‘ nicht verwendet werden darf“, so das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme. Auch „diskriminierende Festlegungen“ betreffend vorgegebene Schriftarten und -größen, spezifische Vorgaben zu QR- und Strichcodeverfahren und weitere Festlegungen seien aufgehoben bzw. angepasst worden.

Damit sei Lifebrain in allen bekämpften Punkten klaglos gestellt worden, man sehe einen „Erfolg auf ganzer Linie“. Da das Unternehmen nicht an Gerichtsverfahren, „sondern an einer Teilnahme an fairen Wettbewerben“ interessiert sei, seien die Anträge zurückgezogen worden. Somit stehe dem „berichtigten Verfahren“ nun nichts mehr im Wege. Lifebrain selbst werde innerhalb der verlängerten Angebotsfrist (bis 14. September) ein Angebot abgeben.

Keine Engpässe wegen Neuausschreibung

Aus dem Bildungsministerium hieß es, dass durch die neuerliche Ausschreibung keine Probleme bzw. Engpässe hinsichtlich der Testverfügbarkeit entstehen würden. Wie auch Lifebrain in seiner Pressemitteilung selbst erklärte, ist der Vorgang der neuerlichen Ausschreibung unabhängig von allfälligen Direktabrufen aus einer bestehenden Rahmenvereinbarung für die Sommerschulen und den unmittelbaren Schulbeginn. Für die laufenden Tests können also die Produkte von Novogenia und Covid Fighters bis zur Klärung der Sachlage weiterhin bezogen werden.