Chronik

Frauenmorde: Mann mehrfach angezeigt

Nach der Ermordung von zwei Frauen in Favoriten hat am Montagabend die Einvernahme des Verdächtigen stattgefunden. Der 28-Jährige soll am Montag seine Ex-Frau und eine weitere Frau getötet haben. Gegen ihn gab es bereits Anzeigen wegen Vergewaltigungsverdachts.

Der zu dem Zeitpunkt stark alkoholisierte Mann hatte noch am Tatort die Tat eingeräumt. Er galt bisher als unbescholten – mehrere Strafverfahren waren eingestellt worden. Laut Polizei wurde die Exekutive am Montag zu einer Streitschlichtung gerufen, wo sie den Somalier trafen, der angab, zwei Frauen in einer Wohnung umgebracht zu haben. Die Beamten fanden gegen 16.00 Uhr die beiden Opfer (35 und 37 Jahre) blutüberströmt auf dem Boden liegen. Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen.

Stark alkoholisiert

Die Opfer, die ebenfalls somalische Staatsbürgerinnen waren, wurden laut Bekannten erstochen bzw. mit einem Nudelwalker erschlagen. Die Polizei äußerte sich über den genauen Tathergang bisher nicht. Es wurde aber ein Messer sichergestellt. Laut Ermittlerkreisen lag bei dem Verdächtigen eine massive Alkoholisierung (2,2 Promille) vor. Er war am Montag derartig beeinträchtigt, dass eine Einvernahme zunächst nicht möglich war.

Die Einvernahme wurde am Dienstag daher nachgeholt. Ob der Verdächtige die Tat gegenüber den vernehmenden Beamten gestanden hat, war noch unklar. Die Einvernahme war am Abend noch am Laufen, Ergebnisse sollten am Mittwoch bekanntgegeben werden.

Opfer arbeitete bei Caritas

Laut Nachbarn soll es sich bei einem der Opfer um die Ex-Frau des Somaliers handeln, mit der er eine vierjährige Tochter haben soll. Diese war aber während der Tat nicht zu Hause, sondern im Kindergarten. Das Mädchen wurde in die Obhut des Jugendamts übergeben. Laut ersten Berichten soll die zweite Getötete die neue Freundin des mutmaßlichen Täters gewesen sein, die öfters zum Essen und Beten in der Wohnung in Favoriten gewesen sei, wie es hieß. Die Polizei bestätigte diese Angaben aber nicht.

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Polizeibeamte am Tatort
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Ein Graffiti auf einer Wand
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Polizeibeamte besprechen sich bei einem Polizeiauto
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Die Eingangstür
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Bestattungsmitarbeiter bringen die Leiche aus dem Haus
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Bestattungsmitarbeiter bringen die Leiche aus dem Haus
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Eine versiegelte Tür
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Die 35-Jährige soll laut einem Zeitungsbericht vielmehr eine Freundin des älteren Opfers gewesen sein. Sie habe für die Caritas als Dolmetscherin gearbeitet, berichtete die Gratiszeitung „Heute“ und zitierte die Caritas: „Wir verlieren eine junge und sehr engagierte Kollegin. Unser Mitgefühl gilt in diesen Stunden ihren Angehörigen.“

Anzeigen wegen Vergewaltigungsverdachts

Der Beschuldigte war laut Ermittlerkreisen asylberechtigt. Gegen ihn gab es bereits Anzeigen wegen Sexualdelikten. In beiden Fällen wurde ein Asylaberkennungsverfahren eingeleitet, das aber jeweils eingestellt wurde, nachdem auch die Verfahren wegen der Anzeigen eingestellt worden waren. Ob beim Täter wie am Montag kolportiert tatsächlich eine Psychose vorliegt, war am Dienstag noch unklar.

„Beweislage dürftig“

Im Vorjahr und heuer habe es in Linz zunächst zwei Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Vergewaltigung gegeben, bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, Ulrike Breiteneder, im Ö1-Mittagsjournal. Aber diese Ermittlungen wurden eingestellt.

„Beide Ermittlungsverfahren endeten mit einer Einstellung des Verfahrens, da die Beweislage derart dürftig war, dass eine Verurteilung auf keinen Fall wahrscheinlich erschien. Es gab hier insbesondere keine objektiven Spuren, und auch die Aussagen der Anzeiger waren nicht derart verlässlich einzustufen, dass dies für eine Anklageerhebung ausgereicht hätte.“

Ein Strafverfahren noch offen

Bei den Anzeigern – den mutmaßlichen Opfern – habe es sich nicht nur um Frauen gehandelt. „Es gab auch einen Tatverdacht wegen eines sexuellen Übergriffs gegen eine männliche Person.“ Aktuell gibt es ein drittes – noch aufrechtes – Ermittlungsverfahren in Linz.

Dabei ging es um ein Sexualdelikt, das der Mann erst vor wenigen Wochen – im August 2021 – verübt haben soll. „Ebenfalls wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Dieses Ermittlungsverfahren ist derzeit noch im Laufen, und ein Ende des Ermittlungsverfahrens ist derzeit nicht absehbar“, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz – mehr dazu in Frauenmorde: Spur nach Linz (ooe.ORF.at; 14.9.2021).

Aberkennung an Gerichtsentscheidungen gebunden

Wie die APA erfuhr, kam der Mann im Juni 2014 nach Österreich und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz. Nach einer Säumnisbeschwerde im Jahr 2015 erkannte ihm das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2016 den Status der Asylberechtigung an.

Der 28-Jährige ist unbescholten, gegen ihn wurde bisher auch kein Betretungsverbot – weder in Linz noch in Wien – ausgesprochen. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hatte nach den Informationen der APA jeweils, nachdem es von den Anzeigen Kenntnis erhalten hatte, sehr rasch ein Aberkennungsverfahren des Asylstatus eingeleitet. Da die Strafverfahren aber eingestellt wurden, stoppte die Behörde auch das Aberkennungsverfahren.

„Wenn Delikte bekannt und angezeigt werden, beispielsweise Sexualdelikte, ist es so, dass seitens des BFA die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens rasch stattfindet. Wichtig ist zu ergänzen, dass diese Aberkennungsentscheidungen immer an die gerichtlichen Entscheidungen bzw. jene der zuständigen Staatsanwaltschaft gebunden sind. Das heißt, wird so ein Strafverfahren eingestellt, wird auch mangels Vorliegens eines Aberkennungstatbestandes per lege das Aberkennungsverfahren eingestellt“, sagte Patrick Maierhofer, Sprecher des Innenministeriums.

Beratung für Männer

Kind von Kinder- und Jugendhilfe betreut

Die Vierjährige wird unterdessen in einem Krisenzentrum der Wiener Kinder- und Jugendhilfe von Sozialpädagoginnen betreut, bei Bedarf werden Psychologinnen und Therapeutinnen hinzugezogen, sagte eine Sprecherin. „Wir wissen, dass man Kinder nach solchen traumatischen Erlebnissen möglichst schnell intensiv begleiten muss.“ Sozialarbeiterinnen der MA 11 klärten ab, ob es Angehörige oder Bekannte der Familie gibt, die sich um das Mädchen kümmern könnten.

Findet sich keine passende Betreuung im Umfeld des Kindes, würde eine geeignete Pflegefamilie gesucht werden oder aber die Unterbringung in einer speziellen Wohngemeinschaft geprüft, sagte die Sprecherin, das sei für Kinder ab drei Jahren ebenfalls eine Option. Generell suche die Kinder- und Jugendhilfe dringend nach Pflegeelternteilen und -familien.