Zahlreiche Grabkerzen rund um einen Baum, am Fundort der Leiche
APA/Herbert Neubauer
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Politik

Tote 13-Jährige: Anwältekritik an Asylsystem

Ende Juni wurde eine 13-Jährige tot auf einem Grünstreifen aufgefunden. Die mutmaßlichen Täter aus Afghanistan sind seitdem in Haft. Anwälte zweier Opferfamilien üben jetzt Kritik am Asylsystem: Es soll strengere Asylverfahren, aber auch bessere Betreuung für Asylwerber geben.

Asylaberkennung schon bei kleinen Straftaten, bessere Betreuung und Unterbringung von Asylwerbern und strenge Identitätsfeststellung: Das sind die Hauptforderungen der Anwälte Florian Höllwarth und Johannes Öhlböck, die Eltern und Geschwister von zwei getöteten Mädchen vertreten. Neben der 13-Jährigen geht es auch um den Fall einer 16-Jährigen, die in Wiener Neustadt ermordet wurde.

Verpflichtende Altersfeststellung

Der Punkt der Identitätsfeststellung bezieht sich darauf, dass einer der vier mutmaßlichen Täter im Fall der getöteten 13-Jährigen laut einem Gerichtsgutachten nicht 16, sondern über 20 Jahre alt sein dürfte, die Anwälte wollen, „dass bei jedem Asylwerber eine entsprechende Altersfeststellung erfolgt – ob Minderjährige oder junge Erwachsene – vor allem in dieser Personengruppe natürlich“, sagte Höllwarth im Ö1-Morgenjournal.

„Und wenn wir nicht wissen, wer eine Person ist und wie alt sie ist, dann sollten wir uns dreimal überlegen, ob wir diese Person haben wollen“, meinte Öhlböck. Zugleich fordern die Anwälte weniger Isolation und mehr Integration von Asylsuchenden – Aufklärung und Information über Regeln und das Leben im demokratischen Österreich. Öhlböck hat auch schon Asylwerber vertreten. „Und ich war bestürzt, wie diese Quartiere vor zwei, drei Jahren ausgesehen haben. Das ist inakzeptabel.“

Unterstützung und Chancen für Asylwerber

Für Höllwarth muss man Asylwerbern Chancen außerhalb der Asylwerbeheime bieten. „Die Alternative wird wohl eine Arbeitsmöglichkeit sein, entsprechende staatliche Unterstützung – wenn bestimmte Parameter vom Asylwerber erfüllt werden.“ Zuvor müsse für Öhlböck aber geklärt sein: „Wen nehmen wir auf und wen nehmen wir nicht auf?“

Und wenn die Person dann in Österreich ist, fordert Anwalt Höllwarth: „Der Asylwerber muss sich wohlverhalten – und zwar von Anfang an und das muss ihm bewusst sein.“ Wenn er auch nur eine leichte Straftat begeht, sollte das bedeuten, „dass ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt wird.“ Für Öhlböck tritt das ein, sobald die Person jemanden am Körper verletzt. „In den Fällen, die wir vorliegen haben, hätte das die Morde verhindert.“

Abschiebung nur in sichere Länder

Der Syrer etwa, der verurteilt wurde, weil er in einem Park in Wiener Neustadt eine 16-Jährige erdrosselt hat, war zweimal verurteilt wegen leichter Körperverletzung – zu 520 Euro Geldstrafe. Der Asylrechtsexperte Ralph Janik meint, nach europäischer Rechtslage kann erst bei schwereren Straftaten der Asylstatus entzogen werden und „wenn man jemandem den Flüchtlingsstatus nimmt, heißt das nicht automatisch, dass man sie aus dem Land hinausschaffen kann. Es kann natürlich immer noch sein, dass das Land zu unsicher ist.“ Beide Anwälte betonen – anders als manche Politiker – dass die europäische Menschenrechtskonvention eingehalten werden muss und dass eine Expertenkommission prüfen und Vorschläge machen soll.