Lifebrain-Mitarbeiter hantieren mit „Gurgel-Tests“ am Freitag, 26. März 2021, im Rahmen der Eröffnung des neuen Lifebrain Logistik- und Laborzentrums „Alles gurgelt“ auf der Baumgartner Höhe in Wien
APA/Herbert Neubauer
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Chronik

Ärztekammer-Klage gegen Lifebrain abgewiesen

Weiteres Urteil im Rechtsstreit zwischen der Wiener Ärztekammer und dem Laboranbieter Lifebrain, der im Rahmen von „Alles Gurgelt“ die PCR-Testproben auswertet: Das Handelsgericht wies am Dienstag die Ärztekammer-Klage auf Unterlassung ab.

Das teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Die Ärztekammer will gegen die Entscheidung berufen. Mit der Entscheidung werde festgestellt, dass keinerlei Mangel in Bezug auf die Zulassung des Labors sowie auf die korrekte Abwicklung der Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG) vorliege, heißt es bei Lifebrain.

Es gebe auch keine rechtliche Grundlage für die von der Ärztekammer Wien eingeklagte Unterlassung der Tätigkeiten des Labors. Daher sei die Klage zur Gänze abgewiesen worden. Laut dem Laboranbieter wurde die Ärztekammer auch zur Übernahme der Prozesskosten verurteilt.

Zweite Klage gescheitert

„Damit scheiterte – nach der Abweisung der Ärztekammer-Klage gegen Lifebrain durch das Verwaltungsgericht Wien im Juli dieses Jahres – bereits die zweite Klage der Kammer gegen die Analyse-Experten von Lifebrain“ – mehr dazu in Klage gegen Gurgeltestlabor abgewiesen (wien.ORF.at; 29.7.2021). Die Kammer habe die Bewilligung des Labors zur Durchführung von CoV-Tests und zum Betrieb mehrerer Teststationen in Wien infrage gestellt und auf unlauteren Wettbewerb geklagt. Das Handelsgericht sei allerdings der Rechtsmeinung von Lifebrain gefolgt.

„Es ist für alle Beteiligten das Beste, dass dieser wenig zielführende Rechtsstreit nun endlich ad acta gelegt werden kann“, kommentierte Lifebrain-Geschäftsführer Michael Havel das Urteil: „Uns war von Anfang an klar, dass die reichlich durchsichtige Strategie der Ärztekammer Wien, mit einer Welle von Klagen das Lifebrain-Labor vom Markt zu drängen und damit Standespolitik für die bestehenden Labors zu betreiben, haltlos ist.“

Ärztekammer: Gericht auf Fragen nicht eingegangen

Die Ärztekammer ist hingegen anderer Ansicht. Das Handelsgerichts habe bedauerlicherweise die Frage nicht beantwortet, ob und welche öffentlich rechtliche Genehmigung Lifebrain aufgewiesen habe, wurde in einer der APA übermittelten Stellungnahme betont: „Das Gericht ist auf diese Frage überhaupt nicht eingegangen.“

„Für die Ärztekammer Wien ist es wichtig, dass medizinische Leistungen nur von Befugten erbracht werden und dass dies von öffentlichen Stellen genau überwacht wird. Daher ist für uns im vorliegenden Fall das Thema weiter klärungsbedürftig“, hieß es. Die Kammer werde das Thema weiter verfolgen und daher auch gegen das Urteil Berufung einbringen, teilte man mit.