Ein Baucontainer mit der Aufschrift Porr
APA/Roland Schlager
APA/Roland Schlager
Wirtschaft

Porr muss 62 Mio. Euro Kartellstrafe zahlen

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) straft den heimischen Baukonzern Porr wegen Kartellvergehen mit einem Bußgeld in Höhe von 62,35 Mio. Euro ab. Das ist die bisher höchste Strafzahlung in der Geschichte der BWB.

Porr räumte die Schuld bereits ein. Im Rahmen von Settlementgesprächen mit der BWB unter Einbeziehung des Bundeskartellanwalts habe die Porr AG ein Anerkenntnis abgegeben, wodurch sich der Konzern wegen Absprachen in der Bauwirtschaft zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 62,35 Mio. Euro verpflichte, gaben die Wettbewerbshüter bekannt. In weiterer Folge werde die BWB „den Geldbußenantrag beim Kartellgericht konkretisieren“.

Hausdurchsuchungen bereits 2017

Im Frühjahr 2017 hatte die BWB im Rahmen ihrer Ermittlungen zu möglichen illegalen Preisabsprachen in der Bauwirtschaft Hausdurchsuchungen durchgeführt und dabei auch umfangreiches Datenmaterial sichergestellt.

Im Herbst 2019 ergingen laut BWB die ersten Mitteilungen der Beschwerdepunkte an die betroffenen Unternehmen. Dabei handelte es sich um einen förmlichen Schritt der Wettbewerbshüter, mit dem die Unternehmen schriftlich über die gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkte in Kenntnis gesetzt wurden. „Gegen zahlreiche weitere beteiligte Unternehmen laufen Ermittlungen, die zeitnah zu weiteren Anträgen führen werden“, so die Behörde.

Porr will „auf Zukunftsthemen fokussieren“

Die Einigung mit der BWB über die Höhe der Strafe gemäß Bußgeldantrag „schafft Klarheit, um sich auf Zukunftsthemen zu fokussieren“, erklärte die Porr. In der Summe noch nicht enthalten sind den Angaben zufolge Verfahrens-, Verteidigungs- und Rechtsberatungskosten.

Das Kartellverfahren beziehe sich auf Vorfälle in einem Zeitraum bis einschließlich 2017. Für die endgültige Erledigung des Kartellverfahrens sei die Entscheidung des Kartellgerichts notwendig, wobei das Bußgeld vom Kartellgericht nicht mit einem höheren Betrag festgesetzt werden könne, als von der BWB beantragt werde.