Person hält eine FFP2-Maske
APA/Helmut Fohringer
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Coronavirus

Strengere Wiener CoV-Regeln in Kraft

Seit heute gelten in Wien wieder strengere Coronavirus-Regeln. Vielerorts heißt es ab sofort „2-G“ statt „3-G“, also nur noch geimpft oder genesen. Das betrifft etwa die Nachtgastronomie und Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmern. Und es gibt auch eine „2,5-G-Regel“.

Die Regeln sind ab sofort wieder komplizierter. Es gibt unterschiedliche Kombinationen aus Zutrittsbeschränkungen und Masken. Oft ist auch die Zahl der Besucher und Besucherinnen Kriterium für Maßnahmen.

So ist es etwa egal, ob eine Veranstaltung drinnen oder draußen stattfindet: Bei mehr als 500 Teilnehmern gilt die „2-G-Regel“. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Für sie ist der Eintritt auch weiterhin mit einem Antigen-Schnelltest, der in Wien ansonsten als Nachweis nicht mehr akzeptiert wird, oder einem PCR-Test möglich. Für Kinder unter sechs Jahren ist kein Nachweis erforderlich.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Großevents sowie in der Nachtgastronomie brauchen einen PCR-Test oder müssen geimpft oder genesen sein. Das ist die von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) angekündigte „2,5-G-Regel“ – also die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen oder auf einen PCR-Test. Antigen-Tests gelten nicht mehr. Haben Beschäftigte keinen Nachweis, müssen sie eine FFP2-Maske tragen.

Menschen tanzen in einer Disco
APA/dpa/Franziska Kraufmann
Verschärfte Regeln auch für die Nachtgastronomie

„2,5-G-Regel“ bei 25 bis 500 Personen und im Gesundheitsbereich

Bei Zusammenkünften mit mehr als 25 Personen und weniger als 500 Leuten gilt die „2,5-G-Regel“ auch bei den Besuchern. In Kinos, Theatern und Kabaretts mit nicht mehr als 500 Plätzen bleibt die schon bekannte Maskenpflicht bestehen, wobei ein Mund-Nasen-Schutz ausreicht. Für Veranstaltungen über 500 Personen entfällt die Maskentragepflicht aufgrund der „2-G-Regel“ gänzlich.

Die „2,5-G-Regel“ gilt für Personen ab zwölf Jahren auch in Gastronomie und Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen sowie für den Besuch von Spitälern und Pflegeeinrichtungen. In Ausnahmefällen darf ein Antigen-Test von Hotelgästen verwendet werden, wenn eine rechtzeitige Vorlage eines PCR-Ergebnisses nicht möglich ist und die Betroffenen dadurch auf der Straße stünden.

Strengere Wiener CoV-Regeln in Kraft

Seit Freitag gelten neue Regeln mit Begriffen wie „2-G“ und „2,5-G“. Aber wer kennt sich da noch aus? „Wien heute“ hat Wienerinnen und Wiener gefragt und die aktuellen Zahlen zum Impffortschritt recherchiert.

Auch Mitarbeiter im Gesundheitsbereich müssen ein gültiges PCR-Test-Ergebnis vorlegen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind – es gilt also auch hier „2,5-G“ mit einer Besonderheit: Unabhängig von ihrem Impfstatus haben alle Beschäftigten einmal pro Woche einen gültigen PCR-Test vorzulegen und eine FFP2-Maske zu tragen.

Masken im Einzelhandel

Im Einzelhandel setzt Wien nun voll und ganz auf FFP2-Masken. Diese Regelung befreie das Handelspersonal von Kontrollmaßnahmen und ermögliche eine effiziente Überprüfung durch behördliche Organe, hieß es seitens der Stadt. All diese Maßnahmen sind bis Anfang November befristet und unterscheiden sich einmal mehr vom Bund, etwa darin, dass mancherorts Tests als Nachweis nicht mehr gültig sind.

Die Stadt habe einheitliche und klare Regeln geschaffen, damit bestimmte Bereiche auch bei steigenden Infektionszahlen, die vor allem Ungeimpfte betreffen, offen bleiben könnten. Man sei überzeugt, dass die Wiener Regeln „lesbarer“ als jene des Bundes seien.

FFP2-Maske, PCR-Test, MNS, „2-G“, „2,5-G“

Zusammengefasst könnte man sagen: Man muss jetzt im Handel wieder eine FFP2-Maske tragen, ebenso in Museen, Ausstellungshäusern, Spitälern und Pflegeeinrichtungen. Im Theater, im Kino und in Konzertsälen kommt es auf die Zahl der Personen im Raum an, welche Regel gilt.

Bei kleinen Gruppen bis 25 gibt es keine Beschränkungen, bei mehr als 25 benötigt man einen Mund-Nasen-Schutz, und es gilt: genesen, geimpft oder PCR-getestet. Bei mehr als 500 Personen muss man geimpft oder genesen sein, dafür braucht man dann keine Maske. In der Gastronomie und in der Hotellerie braucht man ebenfalls keine Maske, aber man muss genesen, geimpft oder PCR-getestet sein.