Corona-Antigentest
APA/dpa/Sebastian Gollnow
APA/dpa/Sebastian Gollnow
Coronavirus

2,5-G-Regel für Besuche in Spitälern

Die Vielfalt an Regelungen, mit denen die Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden soll, ist nicht leicht zu durchblicken. Verwirrung gibt es nun auch bei jenen, die Angehörige in Gemeindespitälern besuchen wollen.

Seit 1. Oktober gelten auch in den Spitälern neue Coronaregeln, im Fall der Gemeindespitäler ist es die 2,5-G-Regel. Das bedeutet genesen, geimpft oder PCR-getestet. Antigentests werden nun nicht mehr akzeptiert, selbst dann nicht, wenn sie in einer Apotheke durchgeführt wurden. Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahren müssen geimpft, genesen oder PCR getestet sein – und der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Wohnzimmertests gelten nicht mehr

Für Kinder zwischen sechs und elf Jahren wird weiterhin ein Antigen-Test akzeptiert, er muss aber von einer zugelassenen Stelle durchgeführt worden sein. Das bedeutet, dass Wohnzimmertests nicht mehr gelten. Ein PCR-Test in dieser Altersgruppe wiederum gilt für 72 Stunden. Diese Regeln sind für alle Gemeindespitäler und auch für die Pflegewohnhäuser der Stadt sowie für das AKH gültig. Hinzu kommt noch, dass Patienten täglich nur eine Besucherin oder einen Besucher empfangen dürfen. Für die Pflegeeinrichtungen gibt es keine Begrenzung.