5. Bezirk, Gemeindebau Theodor-Körner-Hof
ORF.at/Carina Kainz
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Tourismus

Airbnb löscht Gemeindewohnungen

Die Vermittlungsplattform Airbnb nimmt sämtliche Wiener Gemeindebauten von der Plattform. Wohnungen dort können somit nicht mehr über den Anbieter weitervermietet werden.

Wiener Wohnen verbietet es seinen Mietern zwar ohnehin, Gemeindebauwohnungen weiterzuvermieten, aber nicht alle hielten sich in der Vergangenheit daran. Dem Schritt in Sachen Gemeindebauten ging ein Gerichtsurteil voraus. Das Handelsgericht Wien entschied kürzlich, dass städtische Gemeindewohnungen nicht zur Vermietung durch die Plattform angeboten werden dürfen.

Stadt sollte Inserate melden: „Undurchführbar“

Airbnb hatte bereits zuvor zugesagt, das nicht mehr zu tun – aber die Stadt aufgefordert, entsprechende Inserate zu melden. Im Rathaus hielt man das für nicht durchführbar, man pochte auf eine generelle Sperre der Adressen. Man nehme nun im Rahmen einer freiwilligen Initiative Angebote im Gemeindebau von der Plattform, hieß es in einer von Airbnb übermittelten Stellungnahme.

Denn man wolle eine faire und zukunftsorientierte Regulierung für die Kurzzeitvermietung unterstützen. Die Liste der Adressen sei von der Stadt bereitgestellt worden. Nicht gesperrt wird, falls Kunden ausdrücklich erklären, dass sich die Unterkunft nicht in einem Gemeindebau befindet oder kein wirksames Untermietverbot besteht.

Wien erster Partner im „Städteportal“

Weiters wird Airbnb alle Wiener Gastgeber regelmäßig darüber informieren, dass Unterkünfte im Gemeindebau im Falle eines Untermietverbotes nicht angeboten werden sollen. Verstoßen Inserate doch dagegen, und es wird das gemeldet, werden sie von der Plattform genommen.

„Um dies für die Stadt so einfach wie möglich zu machen, möchte Airbnb der Stadt Wien als erstem Partner in Österreich Zugang zum Airbnb-Städteportal gewähren“, hieß es. Über das Portal könnten städtische Behörden das Unternehmen direkt und einfach über problematische Inserate informieren, sodass Airbnb entsprechende Maßnahmen ergreifen könne.

Nachbarn können sich telefonisch beschweren

Zudem wird bundesweit ein digitales Registrierungsverfahren für Gastgeber unterstützt. Ein solches gibt es laut Plattform bereits in anderen europäischen Ländern. Weiters wird Airbnb künftig in Kooperation mit der EU-Kommission regelmäßig Kennzahlen über die Vermietungen in österreichischen Städten liefern. Steuerdaten, so wird betont, würden bereits jetzt dem Finanzministerium zur Verfügung gestellt.

Mieter und Eigentümer umliegender Wohnungen dürfen sich zudem über eine „Nachbarschafts-Support-Line“ freuen. Sollten die Kurzzeitgäste in der Nebenwohnung zu laut sein, können sich genervte Nachbarn dort telefonisch beschweren. Airbnb hat aktuell auch ein weltweites Partyverbot verhängt, wie betont wird – lautes Feiern in einer Airbnb-Unterkunft ist damit nicht erlaubt.

„Umdenken“ durch Pandemie

Ellen Madeker, Head of Public Policy bei Airbnb Deutschland und zuständig für Deutschland, Österreich, die Schweiz, CEE (Central and Eastern European Countries, auf Deutsch mittel- und osteuropäische Länder) sowie Russland, sagte: „Die Pandemie hat unser Reiseverhalten verändert, und es findet ein Umdenken statt. Das ist unsere gemeinsame Chance, einen nachhaltigen und verantwortungsvollen Tourismus in Österreich zu stärken und die Branche zukunftsfähig zu machen.“