Politik

Zwei Jahre Haft für Staatsverweigerer

Ein führendes Mitglied des „Staatenbundes Österreich“ ist am Freitag rechtskräftig zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt worden. Er zeigte sich voll geständig und will laut Aussage erkannt haben, wie „abstrus“ die Haltung der sogenannten Staatsverweigerer ist.

Er habe das durch die Isolation von rund zwei Monaten Untersuchungshaft erkannt, sagte er während der Verhandlung wegen des Verbrechens der staatsfeindlichen Verbindung am Straflandesgericht Wien. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, als federführendes Mitglied des „Staates Wien der Herzen“, einer Teilorganisation des Staatenbundes, die Republik sowie deren Institutionen „erschüttern“ haben zu wollen, indem diese abgeschafft und durch eigene Institutionen ersetzt hätten werden sollen.

2.600 Mitglieder in Österreich

Anstelle der Verfassung schwebte den Mitgliedern ein „Regelwerk“ vor, statt der Gerichte ein sogenanntes „Völkergericht“ – und statt der Regierung ein „Waisenrat“, womit wohl ein „Weisenrat“ gemeint war. Österreichweit sollen sich laut Anklage an die 2.600 Mitglieder dem Staatenbund angeschlossen haben, was auch ein Vertreter des Verfassungsschutzes als Zeuge bestätigte.

Der Angeklagte selbst sei im Jahr 2016 im Alter von 31 Jahren durch seinen Vater zum Staatenbund gekommen. Er sei damals mit dem Studium fertig und arbeitslos gewesen, berichtete er in seiner Befragung. Selbst als sich sein Vater von der Ideologie losgelöst hatte, blieb er weiter bei seiner Gesinnung, die auch zum Teil esoterisch geprägt war.

Anführerin überzeugte ihn

Überzeugt hätte ihn vorwiegend die – zu einer Haftstrafe verurteilte – charismatische Anführerin des Staatenbundes, berichtete der Angeklagte weiter. „Mein größter Fehler ist, dass ich das nie kritisch hinterfragt habe“, beteuerte der junge Mann. Auch allgemein würden viele Menschen einfach glauben, was etwa im Internet steht oder bei Vorträgen gesagt werde.

Mittlerweile will der Mann nichts mehr mit den Staatsverweigerern zu tun haben, auch in der Haft habe es keinen Kontakt mehr zu Mitgliedern gehabt. Auch einen Job als Techniker habe er bereits gefunden. Nicht nur die Verteidigung, auch die Staatsanwältin hob in ihrem Plädoyer die zahlreichen Milderungsgründe hervor. So sei der Angeklagte unbescholten und habe viel zur Wahrheitsfindung beigetragen.

Urteil rechtskräftig

Diese Umstände berücksichtigte auch die Richterin beim Strafmaß. Auch sie sah den Mann wieder vollständig in die Gesellschaft eingegliedert. Dennoch bemerkte sie, welche Gefährdung staatsfeindliche Verbindungen für die Gesellschaft darstellten. Sowohl der Angeklagte, als auch die Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel.