Frauen sind für eine geringere Bezahlung im Job nicht verantwortlich. Es sind viel mehr die ArbeitgeberInnen, die auf faire Bedingungen und die gleiche Bezahlung zwischen Frauen und Männern achten müssen, sagt Melanie Kocsan von der Arbeiterkammer Wien: „Frauen dürfen von ihren ArbeitgeberInnen im Vergleich zu den Männern nicht diskriminiert werden und Frauen dürfen bei der gleichen oder gleichwertigen Arbeit nicht schlechter bezahlt werden als Männer. Das verbietet das Gleichbehandlungsgesetz.“
ArbeitgeberInnen dürfen sich auch nicht mit dem Argument herausreden „die Frau habe weniger verlangt“ oder „der Mann habe besser verhandelt“. Wie viel bezahlt wird, darf nicht rein vom Verhandlungsgeschick abhängen. Unabhängig davon ist es aus persönlicher Sicht immer wichtig, das Gehalt gut zu verhandeln, gerade wenn man einen neuen Job beginnt.
Sendungshinweis:
„Radio Wien am Vormittag“,
21. Oktober 2021
Tipps für Gehaltsverhandlungen
Um herauszufinden, wie viel man verdienen wird, ist der Blick ins Stelleninserat notwendig. ArbeitgeberInnen sind nämlich gesetzlich verpflichtet, den Mindestverdienst bei jeder Stellenausschreibung anzugeben. Das bietet einmal eine gute Verhandlungsbasis. In vielen Fällen ist nämlich auch eine höhere Bezahlung möglich, denn ArbeitgeberInnen müssen in der Stellenanzeige auch angeben, wenn sie bereit sind, mehr zu zahlen als das vorgeschriebene Mindestentgelt.
„Allerdings muss kein konkreter Betrag genannt werden.“, weiß Arbeitsrechtsexpertin Melanie Kocsan, „Leider steht daher in der Praxis in den Stelleninseraten oft nur der geringstmögliche Verdienst, auch wenn von Vornherein klar ist, dass mehr für diese Position bezahlt wird.“ Die tatsächliche Bezahlung ist dann abhängig von Branche, Firmengröße, Marktlage, Ausbildung und Berufserfahrung.
Informationen vor Gehaltsverhandlungen einholen
ArbeitnehmerInnen können sich an die Arbeiterkammer und Fachgewerkschaften wenden, um zu erfahren, welcher Kollektivvertrag für sie gilt, welche Arbeitszeit in der Branche üblich ist und wie sie wahrscheinlich anhand der Tätigkeit und der Berufserfahrung eingestuft werden. Außerdem gibt der Gehaltsrechner des Frauenministeriums Auskunft darüber, welches Gehalt durchschnittlich in welcher Berufsgruppe und Branche bezahlt wird. Für BerufseinsteigerInnen gibt es den Gehaltskompass des Arbeitsmarktservices, bei dem man Vergleichswerte zu den Gehältern von vielen Berufen findet.
Hilfe bei unfairer Bezahlung
Wenn Frauen vermuten, dass sie bei der Entlohnung benachteiligt werden, können sie sich innerhalb des Unternehmens an den Betriebsrat wenden. Außerhalb des Unternehmens bekommen sie bei Arbeiterkammer, Gewerkschaft oder Gleichbehandlungs-Anwaltschaft Beratung und Unterstützung, so Arbeitsrechtsexpertin Melanie Kocsan: „Wenn Sie in einem Unternehmen mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, dürfen Sie Einsicht in den Einkommensbericht nehmen, um zu erfahren, wo sie gehaltsmäßig stehen.“