Menschen verlassen das Burgtheater, Polizeiauto
APA/Herbert Neubauer
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Chronik

Anschlag: Ermittlungen gegen Polizisten

Im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in der Innenstadt wird gegen zwei Polizisten des Landesamts für Verfassungsschutz ermittelt. Ihnen wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, untersucht werden auch mögliche Verfehlungen im Vorfeld des Attentats.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt seit Februar gegen die beiden Männer. Das Ermittlungsverfahren wurde auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) eingeleitet. Es geht um den Vorwurf, dass die Staatsanwaltschaft trotz eines Anfangsverdachts der Terrorunterstützung nicht informiert worden sei.

Vorhabensbericht wird geprüft

Obwohl der spätere Attentäter in der Slowakei Munition kaufen wollte und amtsbekannte Salafisten getroffen hat. Ob es zu einer Anklage kommt oder nicht ist noch offen. Derzeit prüft die Oberstaatsanwaltschaft den Vorhabensbericht der WKStA. Die endgültige Entscheidung trifft dann das Justizministerium.

Einer der beiden hatte bei einem Vorgesetzten erfolglos angeregt, den späteren Attentäter zu observieren. Er meinte den 20-Jährigen erkannt zu haben auf Fotos vom versuchten Munitionskauf in der Slowakei und hatte einen Hinweis aus einer Moschee, dass der 20-Jährige neuerlich nach Syrien ausreisen wollte.

Weisung der Oberstaatsanwaltschaft

Vorgeworfen wird diesem Beamten, dass er die Staatsanwaltschaft nicht informiert hat, obwohl womöglich ein Anfangsverdacht der Terrorunterstützung und des versuchten Kaufs von Kriegsmaterial vorlag. All das geht aus Akten hervor, die der Rechercheplattform Dossier und Ö1 vorliegen.

Die WKStA wollte eigentlich nicht ermitteln gegen die beiden Verfassungsschützer. Dossier und Ö1 liegen zwei Weisungen der OStA Wien vor, dass die WKStA ermitteln muss. Vereinfacht gesagt war umstritten zwischen den beiden Behörden, ob es sich um vorsätzlichen Amtsmissbrauch gehandelt haben könnte oder um unabsichtliche Schlamperei.

Neben den aktuellen Ermittlungen wurden gegen die beiden Beamte auch Disziplinarverfahren eingeleitet. Die ruhen aber solange, bis das Verfahren gegen die beiden Beamten abgeschlossen ist.