Praterstadion in Wien
APA/Hans Punz
APA/Hans Punz
Chronik

24-Stunden-Teststraße beim Praterstadion

Als Reaktion auf die bevorstehende „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz erweitert die Stadt ihr Coronavirus-Testangebot. Beim Praterstadion gibt es nun eine Teststraße, die rund um die Uhr in Betrieb ist. Angeboten werden PCR-Tests und Antigentests.

Betrieben wird die Teststraße von einem Konsortium von Blaulichtorganisationen, heißt es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Eine Terminanmeldung ist nötig – entweder online oder über die Hotline 1450. Kommen kann man entweder zu Fuß oder mit dem Auto – bei letzterem muss man das Auto jedoch parken und dann zu Fuß zum Testen kommen.

Anstieg bei Tests erwartet

Die neue Teststraße erhöhe die Schnelltest-Kapazität in Wien um 36 Prozent, betont man. Ein weiterer Ausbau der Testeinrichtungen sei bei Bedarf möglich. Die Stadt erwartet durch die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz einen generellen Anstieg beim Testgeschehen.

Wobei die Kapazitäten derzeit ausreichen würden, versichert man. So seien etwa bei der „Alles Gurgelt“-Testschiene 500.000 Auswertungen pro Tag möglich. Dieser Wert wird derzeit bei weitem nicht erreicht. Laut Hacker-Büro werden derzeit 600.000 Gurgel-Tests pro Woche durchgeführt.

„3-G-Regel“ am Arbeitsplatz ab 1. November

Am 1. November tritt die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz in Kraft. Das verkündete Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Kann am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden, dann braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: Alle ohne „3-G“-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Schnelltests auch in Wiener Firmen gültig

Am 1. November tritt die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz in Kraft. Das verkündete Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Kann am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden, braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: Alle ohne „3-G“-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

In Bereichen wo es laut Bund eine „3-G“-Regelung gibt, setzt Wien grundsätzlich ja auf 2,5-G, also etwa in der Gastronomie, bei körpernahen Dienstleistern oder in der Hotellerie. Das heißt, es werden hier nur PCR-Tests akzeptiert, Antigen-Schnelltests sind nicht gültig. Bei der Arbeitsplatz-Regelung gibt es jedoch eine Ausnahme – hier werden auch in Wien Antigen-Schnelltests zugelassen, allerdings keine Selbsttests.