Chronik

Urologe vor Gericht: Prozess vertagt

Am Wiener Straflandesgericht muss sich seit Mittwoch ein Urologe wegen schwerer Körperverletzung und schweren Betrugs verantworten. Ihm wird vorgeworfen, zwischen fünf Patienten durch falsche Diagnosen verletzt zu haben. Der Prozess wurde vertagt.

Der Urologe soll die Männer laut Anklage „verpfuscht“ haben. Er soll zwischen 2013 und 2017 fünf Patienten mit Erektionsproblemen falsch diagnostiziert haben und als Behandlung gefäßchirurgische Eingriffe vorgenommen haben, die nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Der Angeklagte betont seine Unschuld. Er habe alles richtig gemacht.

Staatsanwältin: Patienten waren „Versuchskaninchen“

Laut Anklage hat der Arzt aus Geld- und Geltungssucht gehandelt. Er habe sich den Patienten gegenüber als „Retter“ ausgegeben. Tatsächlich seien sie für ihn „Versuchskaninchen“ gewesen, erklärte die Staatsanwältin. „Er wollte als Guru auftreten, er wollte brillieren“, hielt die Anklägerin zum Motiv fest.

Urologe soll Männer „verpfuscht“ haben: Prozess

Am Wiener Straflandesgericht muss sich ein Urologe aus Tirol wegen schwerer Körperverletzung und schweren Betrugs verantworten. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2013 und 2017 fünf Patienten durch falsche Diagnosen verletzt zu haben. Die Verhandlung wurde auf Februar verschoben.

Sie stützte sich auf ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes Gutachten, demzufolge die von ihm gestellten Diagnosen falsch waren. Um ein angeblich venöses Leck im Penis zu schließen habe der 56-Jährige eine selbst entwickelte, aber höchst umstrittene OP-Methode angewandt. Für den Eingriff mussten die Männer 3.000 Euro und mehr bezahlen.

Laut Staatsanwaltschaft haben die fünf Männer dauerhafte gesundheitliche Schädigungen im Genitalbereich davongetragen. Der Staatsanwaltschaft zufolge fügte er vier Männern, denen er ein – tatsächlich nicht vorhandenes – venöses Leck in einer Penisvene diagnostiziert hatte, eine dauerhafte erektile Dysfunktion zu. Der fünfte Patient litt nach der OP laut Anklageschrift an einer „wesentlichen Veränderung seines Penis“. Zwei Betroffene nahmen sich im Jänner 2014 bzw. im Mai 2015 das Leben.

Verteidiger: Gutachter fehlt fachliche Qualifikation

Der Anwalt des Angeklagten, Nikolaus Rast, weist alle Vorwürfe zurück. Sein Mandant habe alles richtig gemacht. Der Urologe sei der Überzeugung, der von der Justiz bestellte medizinische Sachverständige, auf dessen Feststellungen im Wesentlichen die Anklage beruht, habe nicht die nötige fachliche Qualifikation, um die prozessgegenständlichen Eingriffe dem Stand der Wissenschaft entsprechend beurteilen zu können.

Rast verwies auf ein anderes, weit älteres Gutachten zu einem von der Anklage mitumfassten Fall. In dem vor sieben Jahren erstellten Dokument heiße es, dass die Diagnose – venöses Leck – richtig war und der operative Eingriff lege artis erfolgt sei, betonte Rast. Die Erfolgsquote bei der Behandlungsmethode liege bei „bis zu 80 Prozent“, so Rast.

Erfolgsquote laut Angeklagtem bei bis zu 80 Prozent

Der Angeklagte selbst betonte in seiner stundenlangen Beschuldigteneinvernahme, er sei nur bei drei Patienten gegen ein venöses Leck vorgegangen. Bei Patient Nummer vier habe er eine Narbenbehandlung durchgeführt. Patient Nummer fünf sei nach einer missglückten Operation 17 Jahre lang ein „Schmerzpatient bei anderen Ärzten“ gewesen, diesem habe er „die Schmerzen weggenommen“ und den Penis "ein Stück nach oben gesetzt. Der sechste Patient sei nur zum Schein an ihn herangetreten: „Das war ein Agent Provocateur.“

Dass es nach den Eingriffen zur Behebung des venösen Lecks bei den Betroffenen zu Schwierigkeiten kam, führte der Angeklagte darauf zurück, dass ein Mann „keine Ruhe“ gegeben hätte und ein anderer nicht mehr zur Nachkontrolle erschienen sei. Obwohl er im ersten Fall drei Wochen vollständige Ruhe angeordnet habe, hätte dieser Patient „ausprobiert, eine Erektion zu bekommen“.

Beschwerden von anderen ehemaligen Patienten waren dem Angeklagten unverständlich. Er habe bisher 400 Operationen zur Behebung eines venösen Lecks durchgeführt. Die Erfolgsquote liege „je nach Gefäßsituation bei 70 bis 80 Prozent“, so der Urologe. Er bestritt, seinen Patienten im Vorfeld erklärt zu haben, der Eingriff sei „risikolos“.

Prozess auf Februar vertagt

Zeugen waren am Mittwoch noch keine geladen. Auch der von der Justiz bestellte Sachverständige aus dem Fachgebiet der Urologie war nicht anwesend – dem Vernehmen nach soll er einem anderweitigen Termin am Arbeits- und Sozialgericht (ASG) verpflichtet gewesen sein. Die Verhandlung wurde schließlich auf den 16. Februar 2022 vertagt.