Jeder Patient oder jede Patientin darf pro Tag von einer Person besucht werden. Seit Mittwoch müssen alle ab zwölf Jahren einen gültigen PCR-Test beim Eingang vorweisen. Besucherinnen und Besucher müssen auch weiterhin eine FFP2-Maske tragen. Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren benötigen zum Zutritt einen Antigen-Test.
Der PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, ist eine zusätzliche Sicherheitsmaßnahme, weil die Inzidenz steigt und es zu Impfdurchbrüchen kommt, heißt es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Die neue Zutrittsregel gelte auch für alle Ordenspitäler.
Weiter 3-G in Pensionistenwohnhäusern
Auch wer zu einem geplanten Aufenthalt ins Spital muss, braucht einen PCR-Test, egal ob geimpft oder genesen. In den Pensionistenwohnhäusern und Pflegeheimen der Stadt gilt hingegen weiter die 3-G-Regel. Geimpfte oder genesene Besucherinnen und Besucher müssen also keinen zusätzlichen PCR-Test vorweisen.