Politik

Ermittlungen gegen Wiener Imam eingestellt

Das Ermittlungsverfahren gegen einen Wiener Imam, der die Etablierung der Muslimbruderschaft aktiv gefördert haben soll, ist nach einem Antrag seines Verteidigers eingestellt worden. Bei ihm wurde im Zuge der Operation „Luxor“ eine Hausdurchsuchung durchgeführt.

Die Staatsanwaltschaft Graz hatte gegen ihn ermittelt und Anfang November 2020 war es auch zu Hausdurchsuchungen in mehreren Bundesländern gekommen, darunter auch bei dem Wiener Imam. Gegen ihn wurde wegen des Verdachts der Verbrechen der terroristischen Vereinigung, der Terrorismusfinanzierung, der Geldwäscherei, der kriminellen Organisation und der staatsfeindlichen Verbindung ermittelt.

Kein dringender Verdacht

Der Imam wollte – so war der Vorhalt der Staatsanwaltschaft – mit der Hamas und der Muslimbruderschaft in Österreich einen islamischen Gottesstaat errichten. Doch die bisherigen Ermittlungsergebnisse lassen einen dringenden Verdacht nicht mehr ableiten, ist dem neuesten Beschluss zu entnehmen.

Verteidiger Andreas Schweitzer hatte den Antrag damit begründet, dass aus dem Akteninhalt nicht hervorgehe, wann und in welcher Art und Weise der Beschuldigte der Muslimbruderschaft zugehörig sei und wie er die Hamas mit Geld unterstützen solle. Bei den Geldern auf dem Konto des Beschuldigten handle es sich allein um sein Gehalt, er erhalte keinerlei Zuwendungen von der Muslimbruderschaft oder der Hamas. Die ihm gehörenden Liegenschaften wurden über ein österreichisches Geldinstitut finanziert.

Zwei Sachverständige sahen Verbindung

Lediglich einmal habe der Beschuldigte das Symbol der „Rabia-Hand“ bei einer Veranstaltung gezeigt, das sei aber nicht verboten. Die von der Staatsanwaltschaft angenommene Verbindung von Muslimbruderschaft und Hamas beziehe sich allein auf ein Gutachten von zwei Sachverständigen, Heiko Heinisch und Nina Scholz, und sei nicht bewiesen. Auch aus den aufgezeichneten Telefonprotokollen würden sich keine Hinweise auf kriminelle Handlungen des Beschuldigten ergeben. Er habe da lediglich Geschäftspläne besprochen.

„Angesichts dieses äußerst reduzierten – nahezu mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entkräfteten – Tatverdachtes“ sei das Ermittlungsverfahren gegen den Wiener „mit Blick auf die Dauer und den Umfang des Ermittlungsverfahrens und bei aus Sicht des Gerichtes aktuell nicht erkennbarer Möglichkeit der weiteren Erhärtung des Tatverdachtes einzustellen“. Seitens der Staatsanwaltschaft Graz hieß es Dienstagnachmittag, dass der Beschluss noch nicht eingelangt ist und daher vorerst auch keine Stellungnahme dazu abgegeben werden könne.

Durchsuchungen eine Woche nach Anschlag

Die „Operation Luxor“ gegen mutmaßliche Muslimbrüder war im November 2020 eine Woche nach dem Terroranschlag in der Wiener Innenstadt erfolgt. Dutzende Wohnungen und Vereinsheime – vorwiegend in Graz und Wien – wurden damals durchsucht. Vergangene Woche wurde bekannt, dass 25 Beschuldigte mit einer Beschwerde gegen die Bestellung der beiden Gutachter abgeblitzt sind. Diese sind laut Landesgericht Graz sehr wohl fachkundig und auch nicht befangen, wie die Verdächtigen vorgebracht hatten.