Luftaufnahme auf Innenstadt mit Minoritenkirche
ORF.at/Sonja Ryzienski
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Politik

Auch Wien bekommt Jubiläumszuschuss

Neben Niederösterreich wird nun doch auch Wien einen Jubiläumszuschuss des Bundes bekommen. Ursprünglich hätte nur Niederösterreich anlässlich der Feierlichkeiten der 100-jährigen Trennung vom Bundesland Wien neun Mio. Euro erhalten sollen.

Nach Kritik aus Wien und der SPÖ wird nun am Freitag im Budgetausschuss des Nationalrates ein gemeinsamer Abänderungsantrag zum Budgetbegleitgesetz beschlossen. Damit wird auch die Bundeshauptstadt diese Zuwendung in der gleichen Höhe bekommen. Das kündigte das Finanzministerium in einer Aussendung an.

NEOS kündigte an, dem Abänderungsantrag nicht zuzustimmen. „Wir NEOS sehen nicht ein, warum der Bund die Festivitäten von Landeshauptleuten sponsern sollte. Dafür gibt es Landesbudgets“, sagte Budget- und Finanzsprecherin Karin Doppelbauer.

Geld auch für das Burgenland

Die Zweckzuschüsse für Niederösterreich und Wien sind der Aussendung des Finanzministeriums zufolge zur Stärkung der Identität und Vielfalt für kultur- , bildungs- und gesellschaftspolitische Projekte zum Thema „100 Jahre Niederösterreich“ bzw. „100 Jahre Wien“ vorgesehen.

Außerdem erhält auch das Burgenland aus Anlass der 100-jährigen Zugehörigkeit zur Republik Österreich einen einmaliger Zweckzuschuss des Bundes von vier Millionen Euro. Für das Burgenland ist ein etwas weiteres Spektrum definiert, es kommt noch hinzu: Stärkung der Identität und Vielfalt im Burgenland, für gemeinsame Projekte der Volksgruppen im Burgenland.

Blümel: „Gelebte Tradition“

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) erklärte dazu: „Jubiläumsjahre sind außerordentliche und wichtige Ereignisse für das jeweilige Bundesland und die Bevölkerung. Es ist gelebte Tradition, dass der Bund hier immer wieder finanzielle Unterstützung für diese Feierlichkeiten zusagt. Aus diesem Grund gibt es für das heurige Jubiläumsjahr im Burgenland sowie die nächstes Jahr anstehenden Jubiläen von Wien und Niederösterreich entsprechende Jubiläumsabgaben.“

Die Höhe der Jubiläumsgabe liegt im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, wobei die Beträge bei runden Jubiläen tendenziell höher sind als bei halbrunden Jubiläen. Dieses Zweckzuschussgesetz ist dann jeweils die gesetzliche Grundlage für eine konkrete Jubiläumsabgabe. Als Beispiele nennt das Finanzministerium, dass das Burgenland und Kärnten seit 1950 jeweils alle zehn bzw. in den Jahren 1995 bis 2011 alle fünf Jahre einen Jubiläumszuschuss bekommen haben.

Zuschüsse für Salzburg und Tirol

Dieser hat in den letzten Jahren zwei bzw. vier Mio. Euro betragen. Zudem hat Salzburg 2015 anlässlich des 200 Jahre Jubiläums bei Österreich einen einmaligen Jubiläumszuschuss in Höhe von vier Mio. Euro und Tirol (200 Jahre Volkserhebung) neben den Jahren 1959 und 1984 einen Jubiläumszuschuss in Höhe von vier Mio. Euro im Jahr 2009 erhalten.