Digitaler Impfnachweis 2-G 2,5-G
APA/Hans Klaus Techt
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Coronavirus

2-G auch bei Imbiss- und Punschständen

Die neue Begleitverordnung der Stadt Wien zu den vom Bund verordneten CoV-Maßnahmen liegt vor. Sie enthält die angekündigte 2,5-G-Regel für Jugendliche zwischen zwölf und 15. Neu ist auch eine 2-G-Pflicht bei Würstel- und Punschständen.

Wien geht damit wieder einen etwas strengeren Weg als der Bund. Zwölf- bis 15-Jährige müssen ab Freitag in öffentlichen Freizeiteinrichtungen, Gastronomiebetrieben und bei Frisören und körpernahen Dienstleistern eine Impfung, überstandene Erkrankung oder einen negativen PCR-Test vorweisen. Für die schulpflichtige Gruppe ist auch das PCR-Pickerl aus dem „Ninja-Pass“ gültig. Ein PCR-Test gilt aber nur für 48 Stunden nach Probeentnahme.

Keine neuen CoV-Vorschriften für Wiens Schulen

Ab kommender Woche gelten in Niederösterreich, Oberösterreich und Tirol schärfere CoV-Regeln für den Schulbetrieb, es gilt etwa Maskenpflicht für die Oberstufen. In Wien bleibt alles vorerst wie bisher.

2-G auch bei Punsch- und Würstelständen

Auch für diese Gruppe kann unter Umständen 2-G gelten, wenn sie nämlich eine Veranstaltung mit mehr als 500 Personen besuchen wollen. Für Kinder unter zwölf ändert sich hingegen nichts, hier bleibt es bei 3-G. Die Testpflicht für Kinder ab sechs Jahren bleibt bestehen, Sechs- bis Elfjährige können einen vollgeklebten „Ninja-Pass“ die gesamte Woche nutzen.

Änderungen gibt es auch für Punsch- und Würstelstände: Bei Konsum an Ort und Stelle gilt ab sofort die 2-G-Regel, da die Stände der Gastronomie gleichgesetzt sind. Bei Abholung ist kein Nachweis nötig. Erstimpfungen werden mit einem gültigen PCR-Test in einer Übergangsfrist bis 6. Dezember – analog zur Bundesverordnung – einem 2-G-Nachweis gleichgestellt. Die Ausnahmen bilden die Nachtgastronomie sowie Großveranstaltungen, wo schon bisher 2-G galt.