Abgenommen werden darf sie nur für Redebeiträge, teilte die Uni auf ihrer Website mit. Erst am 25. Oktober hatte die Hochschule diese Maßnahme gelockert und die FFP2-Maske am Sitzplatz im Hör- bzw. Lesesaal bzw. in den PC-Räumen nur mehr empfohlen. Damals wurden auch die Platzbeschränkungen für den Präsenzbetrieb aufgehoben – mehr dazu in Uni Wien lockert Maßnahmen.
Unverändert weiter gilt an der Uni die 2,5-G-Regel: Für den Zutritt zu den Gebäuden ist für alle Personen ein gültiger 2,5-G Nachweis erforderlich. Für die Teilnahme am Lehr- und Prüfungsbetrieb müssen Studenten geimpft, genesen oder PCR-getestet sein.