Medienmacher Wolfgang Fellner (M), Anwalt Georg Zanger (R) am Montag 11. Oktober 2021
APA/ Herbert Neubauer
APA/ Herbert Neubauer
Chronik

Nach Urteil: Fellner geht in Berufung

Medienmacher Wolfgang Fellner geht gegen seine in der Vorwoche erfolgte Verurteilung wegen übler Nachrede in Berufung. Der „Österreich“-Herausgeber wurde am Landesgericht für Strafsachen zu 120.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Das berichteten „Kurier“ und „Standard“ mit Verweis auf Fellners Anwalt Georg Zanger, der für die APA am Montag vorerst nicht erreichbar war. Der „Österreich“-Herausgeber war am Donnerstag am Landesgericht für Strafsachen in Wien zu 120.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Medienmanager bekannte sich schuldig

Fellners Ex-Mitarbeiterin Katia Wagner hatte geklagt, weil ihr früherer Chef ein von ihr angefertigtes Gedächtnisprotokoll samt Belästigungsvorwürfen über ein gemeinsames Abendessen gegenüber der Tageszeitung „Der Standard“ fälschlicherweise als „frei erfunden“ bezeichnet hatte. Im Zuge der Verhandlung am vergangenen Donnerstag bekannte sich der Medienmanager schließlich schuldig, nachdem Wagners Anwalt Michael Rami einen Audiomitschnitt und ein Audioprotokoll über den besagten Abend vorgelegt hatten.

120.000 Euro Geldstrafe

Fellner entschuldigte sich vor Gericht bei Wagner, blieb aber dabei, dass das Abendessen „grob aus dem Zusammenhang gerissen“ sei und die Aussagen weder ehrenrührig seien, noch sexuelle Avancen darstellen würden. Zudem hielt er Wagner vor, den Mitschnitt „illegalerweise“ angefertigt zu haben. Der Richter verurteilte Fellner zu einer Geldstrafe von 120.000 Euro, davon ein Viertel unbedingt, also 30.000 Euro.