Leere Sitzbank auf Kopfsteinpflaster
APA/Helmut Fohringer
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Politik

Auch Wien ab Montag im Lockdown

Ab Montag gilt ein Lockdown für alle in ganz Österreich. Der Lockdown soll maximal 20 Tage dauern. Auch eine Impfpflicht wird ab 1. Februar eingeführt. Darauf haben sich Bundesregierung und Landeshauptleute geeinigt.

Die Schließungen sollen ab Montag maximal 20 Tage dauern, wobei nach zehn Tagen evaluiert wird. Der Lockdown sei das verlässlichste Mittel, um die vierte Welle zu brechen, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Es kommt eine ganztägige Ausgangssperre für alle.

Wo immer möglich soll es Homeoffice geben, die FFP2-Maskenpflicht wird verschärft. Schulen und Kindergärten sollen geöffnet bleiben, es gebe aber keinen Präsenzpflicht. Es werde auch Wirtschaftshilfen für die entsprechenden Branchen geben, kündigte Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) an.

Lockdown auch in Wien, Impfpflicht kommt

Wien geht trotz besserer Inzidenzen und weniger belasteten Spitälern auch in einen Lockdown bis 13. Dezember.

Ludwig: Solidarität notwendig

Wien stehe bei den Inzidenzen, also der Zahl der Corona-Infektionen im Bundesländervergleich am besten da, so Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ). Aber man habe eine Vereinbarung über die Partei- und Bundesländergrenzen hinweg getroffen, sagte er bei der Pressekonferenz. Es gehe um Solidarität mit Oberösterreich und Salzburg.

Zudem seien die Bundesländer kommunizierende Gefäße: Man könne zwar überlastete Spitäler in anderen Bundesländern entlasten, „aber das stößt dann an die Grenzen, wenn dann – wie in einem Dominoeffekt – die Kapazitäten in allen Bundesländern an das Ende gelangen“, so Ludwig.

Wer sich ab 1. Februar trotz Impfpflicht nicht impfen lassen will, dem drohen Verwaltungsstrafen.

Verschärfte Bestimmungen ab Freitag in Wien

Unabhängig davon sind am Freitag in Wien neue verschärfte Coronavirus-Bestimmungen in Kraft getreten. Seit Mitternacht gilt eine neue, aktualisierte Wiener Verordnung. In Wien dürfen ab Freitag etwa Lokale der Nachtgastronomie und Zusammenkünfte ab 25 Personen nur mehr besucht werden, wenn geimpfte oder genesene Personen auch ein PCR-Testergebnis vorweisen. Dies gilt für alle größeren Veranstaltungen im Sport- und Kulturbereich, und zwar outdoor und indoor. Jugendlichen zwischen zwölf und 15 Jahren reicht ein PCR-Test allein, da gilt also die 2,5G-Regel.

Die FFP2-Maskenpflicht wird in Wien auf alle nicht privaten Innenräume ausgeweitet. In der Gastronomie müssen Gäste abseits des Sitzplatzes wieder zur Maske greifen. Für das Personal gilt dies generell – und zwar auch für jenes im Handel und bei körpernahen Dienstleistern. Am Arbeitsplatz muss ebenfalls eine FFP2-Maske getragen werden, wenn enger Kontakt zu anderen nicht ausgeschlossen werden kann.

Diese Verordnung wird am Montag aber wiederum von dem bundesweiten Lockdown ersetzt werden. Der Wiener Bürgermeister ist auch zuletzt für eine bundesweit einheitliche Vorgangsweise eingetreten.