Teilnehmer an Corona-Demonstration in Wien
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Chronik

CoV-Demo: Ermittlungen gegen fünf Personen

Die Staatsanwaltschaft Wien hat nach der CoV-Demonstration am Samstag gegen fünf Personen Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt eingeleitet. Zwölf Anzeigen nach dem Verbotsgesetz wurden gelegt.

Rund 40.000 Menschen hatten am Samstag in der Wiener Innenstadt gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung und die Impfpflicht protestiert. Zusätzlich zu den bisher fünf Verfahren seien weitere Ermittlungsverfahren wahrscheinlich, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, am Mittwoch. Die Polizei sei noch damit beschäftigt, Beweismaterial auszuwerten. Anträge auf Untersuchungshaft seien bisher nicht gestellt worden.

Zwölf Anzeigen nach Verbotsgesetz

Laut dem Sprecher der Polizei, Markus Dittrich, wurden zwölf Anzeigen nach dem Verbotsgesetz gelegt, das nationalsozialistische Wiederbetätigung unter Strafe stellt. Die Angezeigten hätten einen gelben, ans Dritte Reich angelehnten „Ungeimpft“-Stern getragen bzw. Sprüche skandiert, die an die NS-Zeit erinnerten, sagte Dittrich. Die Polizei hatte nach der Demo 400 Anzeigen erstattet, 36 davon aus strafrechtlichen Gründen. Sechs Personen waren vorübergehend festgenommen worden. Zwei Polizisten wurden leicht verletzt.

Bei der Demonstration war eine Gruppe möglicher Polizisten aufgefallen, die ein fragwürdiges Transparent trug. Dittrich geht davon aus, dass es sich um deutsche Polizisten gehandelt haben könnte – wenn es überhaupt Polizisten gewesen sind. Dass es sich auch um österreichische Polizisten gehandelt haben könnte, sei aber nicht auszuschließen. Es werde intern ermittelt. Sollten österreichische Beamte ein dienstrechtliches Fehlverhalten gesetzt haben, würden disziplinarrechtliche Folgen geprüft.