Gemeindebau
APA/Herbert Neubauer
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Gericht

Urteil: Keine Airbnb-Mieter im Gemeindebau

Es ist verboten, Gemeindewohnungen zur Vermietung an Touristen anzubieten. Nach einer Berufung von Airbnb bestätigt nun auch das Oberlandesgericht Wien das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts.

Bereits im Sommer 2020 hatte die Stadt Wien Klage gegen Airbnb erhoben, da immer wieder Inserate für die illegale Vermietung von Gemeindewohnungen aufgetaucht waren. Prinzipiell verbietet es Wiener Wohnen seinen Mieterinnen und Mietern, Gemeindebauwohnungen weiterzuvermieten, aber nicht alle hielten sich in der Vergangenheit daran.

Gaal: Wien hat internationale Vorreiterrolle

Die Plattform forderte die Stadt auf, diese Inserate selbst zu melden, eine generelle Sperre der Adressen lehnte man zunächst ab. Erst nach dem Urteil des Handelsgerichts reagierte Airbnb und kündigte eine „freiwillige“ Löschung an. Denn man wolle eine faire und zukunftsorientierte Regulierung für die Kurzzeitvermietung unterstützen, wie es hieß. Zugleich reichte die Touristenplattform Berufung gegen das Urteil des Handelsgerichts ein.

„Die Bestätigung des Vermietungsverbots durch das Oberlandesgericht ist sehr wichtig – durch das nicht rechtskräftige Urteil hat die Stadt Wien und Wiener Wohnen einen weiteren Etappenerfolg zum Schutz des sozialen Wohnbaus im Gemeindebau erreicht“, so Wiens Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ). Man habe eine internationale Vorreiterrolle und nehme diese Verantwortung zum Schutz des sozialen Wohnbaus gerne wahr.

Airbnb prüft rechtliche Schritte

Airbnb teilte am Freitag mit, dass man das Urteil prüfen und weitere rechtliche Schritte prüfen werde. „Davon unabhängig teilt Airbnb das Ziel der Stadt Wien, Wohnraum zu schützen, und hat bereits freiwillig vor dem Urteil Unterkünfte im Gemeindebau von der Plattform genommen“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.